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Die hessische Landesregierung hat die Regeln zum Umgang mit positiven Coronafällen in Kita-Gruppen neu gefasst: Wenn ein Kind oder Personal in einer Kita-Gruppe mit einem PCR- oder Schnelltest positiv getestet wurde, bleibt das Vorgehen zunächst unverändert und die Kinder der gesamten betroffenen Gruppe müssen unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus von den Eltern abgeholt werden. Auch das örtliche Gesundheitsamt muss informiert werden.
Neu ist, dass Kinder am Folgetag mit einem negativen Schnelltest eines Testzentrums, mit dem Nachweis des Genesenenstatus oder dem Nachweis des vollständigem Impfstatus die Kita wieder besuchen dürfen. „Das heißt: die Kinder können sich am Folgetag ‚freitesten‘ und müssen nicht mehr zwingend in die sogenannte ‚Kontakt-Quarantäne‘“, so Sozialdezernent Christoph Manjura. „Trotz allem richten wir an dieser Stelle den dringlichen Appell an die Eltern, die Kinder auch an den Folgetagen weiter zu testen – auch wenn dies aufgrund der Erlasslage des Landes nicht verpflichtend vorgegeben werden kann“.
Auch wenn die Eltern der Empfehlung des Landes folgen, den Kita-Besuch für zehn Tage auszusetzen - sich also nicht freitesten -, müssen die Kinder nicht mehr automatisch in Quarantäne beziehungsweise häusliche Absonderung. Es sei denn, das Gesundheitsamt legt dies im Einzelfall fest. Sozialdezernent Manjura: „Wir hatten uns in Wiesbaden mit dem Gesundheitsamt auf ein ähnliches Vorgehen verständigt. Das Land hat jetzt seinerseits für Hessen insgesamt reagiert. Das ist zu begrüßen.“
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Symbolfoto