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Corona-Regeln

Neue Quarantänebestimmungen in Hessen – Reiserückkehrer sollen sich melden

Von Wiesbadenaktuell

In Hessen haben sich die Quarantänebestimmungen für Reiserückkehrende geändert. Seit Freitag, 10. April, gilt für sie eine generelle 14-tägige häusliche Quarantäne. Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, die aus dem Ausland zurückkehren, sollen sich telefonisch im Gesundheitsamt der Landeshauptstadt melden.

11.04.2020 14:09
Für Reiserückkehrer gelten seit Freitag, 10. April, neue Corona-Regeln.

Das Gesundheitsamt Wiesbaden fordert Reiserückkehrende auf, sich telefonisch unter 0611 / 312817 in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr an Werktagen im Gesundheitsamt zu melden. Hintergrund ist eine Anpassung der Verordnungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Bekämpfung des Corona-Virus und daraus resultierenden Änderungen der Quarantänebestimmungen für Reiserückkehrende. Die Verordnung gilt von Freitag, 10. April, bis voraussichtlich Sonntag, 19. April.

Neue Quarantänebestimmungen

In Quarantäne müssen Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Hessen einreisen oder sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vor Freitag, 10. April, vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus festgelegt war und deren Einreise nach dem Zeitpunkt der Festlegung als Risikogebiet oder innerhalb von 14 Tagen vor dem Zeitpunkt der Festlegung als Risikogebiet erfolgt ist.

Diese Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Sie sind verpflichtet, unverzüglich das für den Ort ihrer eigenen Häuslichkeit oder der anderen geeigneten Unterkunft zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren.  Diese Personen sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen für eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der jeweiligen Kriterien des Robert Koch-Institutes das Gesundheitsamt unverzüglich zu kontaktieren. Für die Zeit der Absonderung unterliegen die Personen der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise gibt es auf der städtischen Homepage oder der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

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Bild: Logo Hessen (bearbeitet)

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