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Die Landesgruppe Hessen des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, die Frei- und Hallenbäder nach einem Stufenplan zu öffnen. Danach kann eine Öffnung der Schwimmbäder erfolgen, wenn in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt fünf Tage in Folge eine Inzidenz von 100 unterschritten wird und dann weitere zwei Wochen die Inzidenz stabil unter 100 bleibt.
Die VKU-Landesgruppe hatte sich für die Öffnung der Schwimmbäder bei Unterschreiten einer Inzidenz von 100 eingesetzt. Die kommunalen Badbetreiber blicken nun optimistisch auf die Bekanntgabe der dann geltenden Vorgaben in der Verordnung der Landesregierung, um die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln mit Betriebskonzepten umzusetzen.
Zudem bittet die VKU um Verständnis: Die Inbetriebnahme eines Schwimmbads bedeute mehr als buchstäblich „nur den Wasserhahn einer überdimensionalen Badewanne aufzudrehen. Wir brauchen also etwas Vorlaufzeit. Insgesamt sind wir zuversichtlich, gemeinsam mit der Hessischen Landesregierung auch in diesem Jahr Gesundheitsschutz und Bäderbetrieb vereinen zu können und auf diese Weise ein kleines Sommermärchen für alle Hessinnen und Hessen auf die Beine zu stellen.“
Es dauert ca. 14 Tage bis zur ersten Beprobungsmöglichkeit, also bis die Gewässerqualität hygienisch optimal ist und der Weg frei für unbeschwerten Badespaß ist. Etwa zehn weitere Tage dauert es bis zur Freigabe der Wasserfläche durch das Gesundheitsamt:
In dieser Zeit wertet das örtliche Gesundheitsamt die Proben gründlich aus und bei Bedarf optimieren die Badbetreiber die Wasserqualität. Im Klartext: Hygiene und Gesundheitsschutz erfordern eine gründliche Vorbereitung, weil sie Voraussetzung für Badespaß sind – auch ohne Corona.
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Symbolbild