ANZEIGE
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am vergangenen Wochenende neue Empfehlungen zur Anordnung von Quarantäne bei Einreisen nach Deutschland herausgegeben. Die Hessische Landesregierung hat jetzt in einer Neufassung ihrer Quarantäne-Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 eine entsprechende Anpassung vorgenommen.
Demnach gilt seit Samstag, 16. Mai, dass keine automatische häusliche Absonderung mehr angeordnet ist, wenn die Einreise entweder aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Schengen-assoziierten Staat, in dem es in den vergangenen sieben Tagen vor der Einreise weniger als 50 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner gab oder aus einem Drittstaat erfolgt, für den das RKI ausdrücklich die Entbehrlichkeit von Schutzmaßnahmen festgestellt hat.
Eine veröffentlichte Karte des RKIs zeigt die Inzidenz der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner in Europa immer tagesaktuell. Das Gesundheitsamt bittet Betroffene, sich vorab zu informieren.
In der ab Montag, 25. Mai, geltenden Neufassung der Quarantäne-Verordnung wird Arbeit- oder Auftraggebern außerdem eine Anzeigepflicht auferlegt, wenn sie mehr als fünf Arbeitskräfte, die nicht demselben Hausstand angehören, in einer Gemeinschaftsunterkunft unterbringen wollen.
Die Verordnung sieht vor, dass die Anzeige vor der Einreise der Arbeitskräfte an das für den Beschäftigungsort zuständige Gesundheitsamt zu richten ist. Für die Anzeige ist ein Vordruck zu verwenden, der der Quarantäne-Verordnung als Anlage beigefügt ist.
Das Gesundheitsamt Wiesbaden bittet um Berücksichtigung der neuen Verordnung und die Betroffenen sich werktags telefonisch zwischen 9:00 und 11:00 Uhr unter Telefon 0611 / 312817 zu melden.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Bild: Logo Hessen