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Seit über 50 Jahren setzt sich der Wiesbadener Verein IFB e.V. für die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung ein. Im Jahr 1959 von Christian Groh ins Leben gerufen, wird der Verein seit 1986 von seinem Sohn Wolfgang Groh geleitet. Aus einer privaten Elterninitiative hervorgegangen, unterstützt die IFB heute rund 1200 Menschen in Wiesbaden und Leipzig, in den Kreisen Rheingau-Taunus und Main-Taunus sowie in Klipriver (Südafrika).
Um der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem gewachsenen IFB-Leistungsangebot gerecht zu werden, hat der Verein nun seinen Namen angepasst: In seiner Mitgliederversammlung im Dezember 2011 wurde die Umbenennung von „Interessengemeinschaft für Behinderte e.V. (IFB)“ in „IFB Inklusion durch Förderung und Betreuung e.V.“ beschlossen. Zudem wurde im selben Monat die „IFB-Stiftung“ als neues Fundament für die Arbeit der IFB vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt.
Angefangen hat alles im Jahr 1959 mit einem ersten Zusammentreffen betroffener Eltern, initiiert von Christian Groh, dessen Sohn Karlheinz eine Behinderung hat. Aus diesem privaten Engagement hat sich eine Institution in Wiesbaden und Umgebung, Leipzig und Südafrika entwickelt, die Menschen mit Behinderung in allen Lebensphasen begleitet, unterstützt und ihren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Mit der Namensänderung und der Gründung der IFB-Stiftung wird der Verein nun den gewachsenen Anforderungen aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention und seinem umfassenden Leistungsangebot gerecht. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, für eine inklusive Gesellschaft zu sorgen. Das bedeutet, dass alle Menschen dieselben Rechte haben – ob mit oder ohne Behinderung. Alle Menschen dürfen selbst entscheiden, wie sie leben, wo sie wohnen oder arbeiten, wohin sie reisen oder wo sie unterrichtet werden.
„Früher haben wir gesagt, ein Mensch ist behindert. Heute sagen wir, ein Mensch hat ein Handicap, das sein Leben beeinträchtigt.“. Was Wolfgang Groh, Vorstandsvorsitzender des Vereins IFB Inklusion durch Förderung und Betreuung e.V. (vormals Interessengemeinschaft für Behinderte e.V.) beschreibt, ist die Toleranz gegenüber Menschen, die anders sind als man selbst. „Früher wurden Menschen als behindert stigmatisiert und standen außerhalb der Gesellschaft“, so Groh weiter. „Heute sind wir auf dem Weg, Menschen mit Beeinträchtigung als Teil der Gesellschaft zu begreifen.“ Und diese Entwicklung ist noch längst nicht abgeschlossen. „Zukünftig werden wir Menschen mit Handicap inmitten der Gesellschaft verankern, ihnen ihre Rechte und Pflichten zugestehen, sie unterstützen und fragen: Behindert, was ist das?“.
Ursprünglich verstand die IFB ihren Auftrag darin, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, ihren Angehörigen zu helfen. Dies passierte in der Regel im Verborgenen, fand in der Öffentlichkeit nur wenig Beachtung. Die Arbeit des Vereins hat sich zunehmend gewandelt, wie sich auch der Umgang mit Handicap in unserer Gesellschaft gewandelt hat. „Die IFB hat sich schon immer als eine Institution verstanden, die Menschen mit Handicap als Teil der Gesellschaft verankert“, bringt Wolfgang Groh das Selbstverständnis der IFB auf den Punkt. „So viel Selbstbestimmung wie möglich, so viel Betreuung wie nötig, das war schon immer unserer Leitgedanke“. Der seit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention etablierte Begriff „Inklusion“ bringe dies zum Ausdruck und werde diesem Leitgedanken eher gerecht als die Bezeichnung „Interessengemeinschaft für Behinderte“, erklärt Groh, der Vorstandsvorsitzender des Vereins bleibt, die Umbenennung. Dem Vorstand gehören weiterhin an Rainer Börner, Barbara Kiesewalter, Heinz Porath, Gerhard Proske, Marcus Sommer und.
Mit der neu gegründeten IFB-Stiftung stellt der Verein seine finanziellen Möglichkeiten auf eine breite Basis. Künftig kann die Arbeit der IFB nicht nur mit Hilfe von Geld-, Sach- und Zeitspenden unterstützt werden, sondern auch durch Zustiftungen und Unterstiftungen. „Wir arbeiten seit mehr als 50 Jahren für und mit Menschen mit Behinderungen“, so Groh „und unsere Arbeit wird in 50 Jahren noch genauso wichtig sein. Wir verfolgen langfristig unsere Ziele – genau wie eine Stiftung“. Bei einer Stiftung darf das Stiftungskapital nicht angerührt werden und bleibt der Stiftung auf Dauer erhalten. Groh weiß: „Viele Menschen möchten uns langfristig helfen, am liebsten durch eine Zustiftung, denn so bleibt ihr Geld erhalten und die Erträge sichern unsere Arbeit“. Möglich ist auch, eine Treuhandstiftung zu Gunsten der IFB mit dem Namen des Stifters zu errichten. Groh hat die Erfahrung gemacht, dass gerade Menschen, die ihren Nachlass ordnen möchten, sich mit dem Thema Zustiftung oder eigene Stiftung errichten, beschäftigen. Egal ob Zustiftung oder eine eigene Stiftung errichten: Der Staat unterstützt die guten Werke seiner Steuerzahler: Stifterinnen und Stifter können den so genannten „Stiftungshöchstbetrag“ und bei Stiftungsgründung einen zusätzlichen Abzugsbetrag geltend machen – auf Wunsch über einen Zeitraum von zehn Jahren gestreckt.