Zum 1. Januar erwarten die Autofahrer einige Neuerungen bei verschiedenen Kfz-Bestimmungen in Deutschland. Hier alle Kfz-Bestimmungen die in Kraft treten.
01.01.2015 10:30
Das Jahr 2015 beschert Autofahrern wieder einige Veränderungen, einige davon treten bereits zum 1. Januar in Kraft. Darauf müssen sich Autofahrer einstellen:
Zulassung von Fahrzeugen: Autos, die nach dem 1.1.2015 angemeldet werden, erhalten bei der Zulassung einen QR-Code, der verdeckt auf dem Nummernschild und im Fahrzeugschein abgedruckt wird. Hinter den QR-Codes sind Zahlencodes hinterlegt, die in Kombination für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle nötig sind.
Abmeldung von Fahrzeugen: Die Abmeldung von Fahrzeugen wird im kommenden Jahr einfacher und bequemer. Ohne Wartezeiten auf einen freien Schalter können Autofahrer ihren Wagen alternativ über das Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abmelden. Dafür benötigen sie die verdeckten Sicherheitscodes (QR-Code) auf Nummernschild und Fahrzeugschein. Eine überregionale Online-Zulassung ist derzeit in Planung.
Bundesweite Kennzeichenmitnahme: Wer ab dem 1. Januar 2015 seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands wechselt und in einen anderen Zulassungsbezirk zieht, kann neuerdings das alte Kennzeichen behalten, wenn er möchte. Davon unberührt bleibt die Pflicht zur Ummeldung beim Straßenverkehrsamt.
Abgasnorm Euro 6 bei Neuwagen: Bei Erstzulassungen ist die Abgasnorm Euro 6 ab 1. Januar 2015 für Pkw verbindlich.
Verbandskasten: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt einen Verbandskasten im Auto vor. Einige Teile, wie Mullbinden oder Pflaster, unterliegen einem Verfallsdatum. Wer seinen Verbandskasten im neuen Jahr ersetzt, muss darauf achten, dass der neue der veränderten Norm DIN 13164 entspricht. Alte Verbandskästen dürfen noch weiterhin bis zum aufgedruckten Verfallsdatum genutzt werden.