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Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die 17. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich "Aspenborn und Diebebaum" in Rambach genehmigt. „Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 16. August 2012 sind diese Änderung des Flächennutzungsplans und der dazu gehörende Bebauungsplan nunmehr rechtsverbindlich geworden“, teilt Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke mit.
Das ungefähr 26 Hektar große Plangebiet "Aspenborn und Diebebaum" liegt östlich von Rambach, zwischen der Nauroder Straße (B 455), dem Wiesbadener Stadtwald und der Straße "Am Burgacker". Durch den strukturbedingten Rückgang der Landwirtschaft entwickelte sich im Laufe der Zeit ein bevorzugter Bereich zur Freizeitnutzung mit vielen Gärten. „Mit der Bauleitplanung für diesen Bereich sind nun die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Neuordnung und Erhaltung der bestehenden Gärten geschaffen worden“, so Bürgermeister und Umweltdezernent Arno Goßmann. Unter anderem seien weitere Flächen für eine Neuanlage von Gärten vorgesehen. Dabei sei besonders den landschaftspflegerischen Belangen dieses siedlungsnahen Erholungsgebietes Rechnung getragen worden. „Flächen, die aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht für eine Gartennutzung in Frage kommen, werden künftig durch entsprechende Festsetzungen freigehalten“, betont Goßmann.
Der nun rechtsverbindliche Bebauungsplan mit seiner Begründung und den textlichen Festsetzungen und die wirksame Änderung des Flächennutzungsplans können zusammen mit den weiteren Unterlagen beim Stadtplanungsamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, eingesehen werden. Diese Planunterlagen sind jederzeit auch im Internet unter www.wiesbaden.de/bauleitplanung abrufbar.