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Wiesbadener Eltern wurden von Sozialdezernent Christoph Manjura in einem Brief über die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten (Kitas) für die Zeit des Corona-Shutdown ab Mittwoch, 16. Dezember, informiert.
Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen wird das öffentliche Leben ab Mittwoch bis zunächst Sonntag, 10. Januar, drastisch heruntergefahren. Im Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 13. Dezember heißt es zur Kinderbetreuung unter anderem: „Der Betrieb soll von Mittwoch, 16. Dezember bis Sonntag, 10. Januar, auf ein Minimum reduziert werden […] Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita.“
Das Amt für Soziale Arbeit, Abteilung Kindertagesstätten, hat sich mit den Wiesbadener Kita-Trägerverbünden abgestimmt, um eine möglichst einheitliche Regelung zu finden, wie mit dieser Vorgabe am besten umzugehen ist. Das Sozialdezernat möchte die örtlichen Kita-Leitungen auch unterstützen und ihnen eine Orientierungshilfe an die Hand geben.
Aus Sicht gilt des Wiesbadener Sozialdezernates gilt daher folgender Appell und folgende Verfahrensregelung: Alle Kita-Träger in Wiesbaden appellieren an die Eltern die Kinder in dieser Zeit, wann immer möglich, zu Hause zu betreuen, um dadurch möglichst viele Kontakte zu reduzieren. Für Eltern sollen seitens der Bundesregierung noch in dieser Woche zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für den genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen. Eltern werden gebeten, dies zu berücksichtigen.
In besonderem Maße sollte die Notbetreuung für Familien bereit gehalten werden, in denen beide Elternteile berufstätig sind, die in Berufen tätig sind, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig sind und/oder die mit ihren Arbeitgebern keine Vereinbarungen treffen können, die die Betreuung zuhause ermöglichen. Natürlich können auch berufstätige Alleinerziehende ihre Kinder betreuen lassen. Mögliche private Gründe sollten Eltern mit der jeweiligen Kita-Leitung absprechen.
Alle Träger benötigen für die Notbetreuung eine Planungsgrundlage. Daher wird bis Dienstag, 15. Dezember, um eine Mitteilung gebeten, an welchen Tagen mit welchem Zeitfenster ein Betreuungsbedarf für die Zeit des Shutdown besteht. Bestehende Regelungen zur Schließung der Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.
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