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Da die 7-Tage-Inzidenz aktuell über dem Wert von 35 liegt, dürfen gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Wiesbaden und der neuen Corona-Regeln des Landes Hessen derzeit nur Besucherinnen und Besucher Zutritt zu den Stadtbibliotheken erhalten, die nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind oder die einen negativen Schnelltest / PCR-Test vorweisen können. Dies gilt für alle Besucherinnen und Besucher ab sechs Jahre.
Die nach Schuljahresbeginn von den Schulen für die Schülerinnen und Schüler ausgestellten Hefte mit Testnachweisen werden als Nachweis akzeptiert.
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Symbolfoto