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Nachmittagsbetreuung

Nur eingeschränkte Betreuung für Wiesbadens Grundschüler

Von Wiesbadenaktuell

Ab kommendem Montag starten hessische Grundschulen wieder in den Regelbetrieb. Die Stadt Wiesbaden kann aufgrund der Vorgaben des Landes allerdings nicht allen Kindern mit Betreuungsvertrag ein tägliches Betreuungsangebot am Nachmittag bieten.

17.06.2020 10:03
Wiesbadens Grundschulen können nicht allen Kindern ein ergänzendes oder nachschulisches Betreuungsangebot bieten.

Die Stadt kann nur ein eingeschränktes Betreuungsangebot im Rahmen der Öffnung der Grundschulen und der Überführung des Schulbetriebs in die Fünf-Tage-Woche ab Montag, 22. Juni, anbieten.

Vorhaben aufgrund der Vorgaben nicht für alle Kinder mit Betreuungsvertrag umsetzbar

„Ab der kommenden Woche wird für alle Grundschüler wieder der tägliche Präsenzunterricht in den Schulen aufgenommen. Unser Ziel, allen Kindern mit Betreuungsvertrag bei einer Betreuenden Grundschule oder einem freien Träger beziehungsweise Förderverein der Grundschulkinderbetreuung ein tägliches Betreuungsangebot bis 15:00 oder 17:00 Uhr anbieten zu können, ist aufgrund der Vorgaben des Landes Hessen jedoch nicht umsetzbar“, sagt Sozialdezernent Christoph Manjura.

Kriterien für Platzvergabe

Daher werde man die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze von folgenden Kriterien abhängig machen: Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind (die Berufsgruppe spielt keine Rolle) sind; Kinder berufstätiger und studierender Alleinerziehender; Kinder, deren Betreuung in den Einrichtungen aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamts zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist; Härtefallregelung für diejenigen Familien, für die der Wegfall des Betreuungsangebots in den Einrichtungen eine besondere Härte im Alltag darstellt.

Reguläre Betreuung nicht für alle Kinder

„Ich bitte die Kinder und Eltern um Verständnis, dass wir in den kommenden beiden Wochen nicht allen Kindern das reguläre Betreuungsangebot werden anbieten können“, so Manjura, der dies sehr bedauert. Aufgrund der am Nachmittag geltenden Regeln zu Mindestabstand und maximaler Gruppengröße von 15 Kindern sei dies leider nicht möglich. Daher hätte man die oben genannten Kriterien zur Platzvergabe entwickeln müssen. „Wir werden über die Betreuenden Grundschulen und die freien Träger der Grundschulkinderbetreuung in den nächsten Tagen auf die betroffenen Kinder und Eltern zugehen“, kündigt Manjura an.

Ebenso erläutert der Sozialdezernent das Vorgehen bei den Hortkindern, deren nachschulische Betreuung in Kindertagesstätten stattfindet. Für die Kindertagesstätten gelte bis 6. Juli weiterhin ein Betretungsverbot. „Davon ausgenommen sind die Kinder beziehungsweise deren Eltern, die Anspruch auf Notbetreuung haben oder denen wir im Zuge weiterer Kapazitäten zumindest eine tageweise Betreuung anbieten können“, so der Sozialdezernent abschließend.

Hessens Vorgaben für die Nachmittagsbetreuung

Der Unterricht findet ab dem 22. Juni nach den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums (HKM) in der üblichen Klassenstärke in einer konstant zusammengesetzten Klasse statt. Ebenso werden die konstante Nutzung eines Raumes und ein konstantes Personalteam in jeder Klasse vorgebeben. Vor diesem Hintergrund wird die Abstandsregel von 1,50 Meter aufgehoben.

In den ergänzenden schulischen Angeboten (Ganztagangebote und Pakt für den Nachmittag) und in den nachschulischen Betreuungsangeboten (Betreuende Grundschule und Grundschulkinderbetreuung) können die konstanten Gruppen, in denen am Vormittag unterrichtet wird, nicht aufrechterhalten werden. Hier gelten daher auf Basis eines Schreibens des HKM weiterhin die allgemeinen Regeln zum Mindestabstand von 1,50 Meter und Gruppengröße von maximal 15 Kindern. Dies bedeutet für die nachschulischen Angebote, dass nicht jedem Kind mit Betreuungsvertrag ein Betreuungsangebot ab dem 22. Juni gemacht werden kann. 

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Foto: Juraj Varga / Pixabay

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