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Seit Mitte März waren die Bürgerhäuser Wiesbadens geschlossen, nun nehmen sie ab sofort teilweise ihren Betrieb wieder auf - eingeschränkt und unter Bedingungen.
Aufgrund der Beschränkungen des Landes auf 100 Personen und zur Wahrung der Abstandsregeln musste die maximal zulässige Personenzahl für alle Veranstaltungsräume neu berechnet und entsprechend reduziert werden.
Möglich sind nur Nutzungen, bei denen die Hygiene- und Abstandsregelungen auch tatsächlich eingehalten werden können. Außerdem stehen Nebenräume wie Küchen, Umkleidekabinen und Duschen nicht zur Verfügung. Das Anbieten und Verteilen von Speisen und Getränken jeglicher Art ist bis auf weiteres während der Bürgerhausnutzung nicht gestattet. Private Feiern sowie ähnliche Veranstaltungen, die den Charakter einer Feier haben, sind aufgrund der strengen Vorgaben des Landes bis einschließlich 31. August nicht möglich.
Bereits erteilte Genehmigungen sind aufgrund der geänderten Situation hinfällig. Betroffene Vereine und Organisationen werden gebeten, sich bezüglich einer neuen Buchung an die Bürgerhausverwaltung zu wenden.
Alle Nutzergruppen müssen ein geeignetes Hygienekonzept vorlegen und sind für deren Einhaltung verantwortlich.
Nähere Informationen zur Nutzung der Bürgerhäuser und den jeweiligen zugelassenen Personenzahlen gibt es auf der Homepage der Stadt Wiesbaden.
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Symbolfoto