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Beim Arbeitssieg am Sonntag gegen den Halleschen FC erhielt Angreifer Stephan Andrist in der 71. Minute nach einem grobem Foulspiel die Rote Karte. Am Montag hat das DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren den Spieler für zwei Spiele gesperrt.
Der Verein hat dem Urteil des Sportsgerichts zugestimmt, so dass das Urteil damit rechtskräftig ist. Andrist fehlt beim Auswärtsspiel gegen Karlsruhe und beim Heimspiel gegen Zwickau.
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