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Bunte Raketen, glitzernde Lichtfontänen und kreisende Feuerringe – all das wird die baldige Silvesternacht erleuchten. Doch mit ihnen kommt die Angst um das fahrende oder am Straßenrad geparkte Auto.
Laut ADAC besteht bei richtigem Einsatz der frei im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper nur geringe Gefahr. Legale Artikel tragen eine Identifikationsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM-Hinweis). Der ADAC empfiehlt, nur gekennzeichnete Waren zu erwerben. Treffen diese ausgebrannten Raketen oder Böller die Motorhaube oder das Dach, entstehen meist keine Schäden – dies gilt auch für Cabrios mit Stoffverdeck.
Fliegen Feuerwerkskörper jedoch aus kurzer Entfernung auf Autos und brennen in direktem Kontakt ab, können Brand- und Schmauchspuren sowie zerspringende Scheiben die Folge sein. Für derartige Schäden haftet der „Absender“ der Rakete. Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Unachtsamkeit. Ohne entsprechende Versicherung oder bei Vorsatz müssen die Verursacher privat für den Schaden aufkommen. Ist kein Verantwortlicher ermittelbar, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.
Allen, die lieber auf Nummer Sicher gehen wollen, rät Matthias Feltz, Vorsitzender das ADAC Hessen-Thüringen: „Parken Sie Ihr Auto an Silvester mit Bedacht, zum Beispiel in einer Seitenstraße abseits des Trubels oder in einer Tiefgarage. Ein Parkplatz im Umkreis großer Feiern geht immer auch mit einem erhöhten Risiko für Schäden einher.“
Wer an Silvester mit dem Auto unterwegs ist, sollte langsam fahren und die Scheiben geschlossen halten. Außerdem sollte die Fahrt zum Höhepunkt um Mitternacht vermieden werden: Böller und Raketen können Autofahrer erschrecken oder ihre Sicht behindern.