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Die Gewerkschaft der Polizei sieht im Zusammenhang mit den außergewöhnlichen Einsatzlagen und der Corona-Pandemie mangelnde Wertschätzung auf Seiten der Landesregierung. Auf einen offenen Brief erhielt die Gewerkschaft eine Antwort des Innenministers, den sie als Belehrung über die geltende Rechtslage auffasst, nicht aber als ein Eingehen auf die Anliegen der Polizei. Wiesbadenaktuell.de veröffentlicht hier die Presse-Erklärung der Gewerkschaft.
Nachdem wir die Landesregierung in einem offenen Brief am Dienstag, 8. Dezember, aufforderten, für die besonderen Belastungen im Zusammenhang mit den außergewöhnlichen Einsatzlagen (NUK, A 49-Ausbau) und der Corona-Pandemie eine Sonderprämie sowie Dienstbefreiungstage zu gewähren, erreichte uns Anfang Januar 2021 eine schriftliche Antwort.
Die schriftliche Belehrung des Innenministers (so fassen wir das Schreiben auf) spiegelt nichts anderes als die derzeitige Rechtslage wider. Die Entscheidung zur Gewährung von Sonderzahlungen und Sonderurlauben für den Ausgleich der besonderen Belastungen kann nur im gesetzlich vorgegeben Rahmen erfolgen.
Für uns Polizeibeschäftigte ist dies ein weiterer Beleg mangelnder Wertschätzung!
Aus diesem Grund haben wir eine Stellungnahme zur Antwort des Innenministers an die Abgeordneten des Hessischen Landtages gerichtet. Nachdem die Landesregierung offensichtlich nicht gewillt ist, unserer Forderung auch nur ansatzweise nachzukommen, möchten wir unsere Forderung in das Plenum tragen. Hierdurch versprechen wir uns eine diesbezügliche Debatte, breitere Beteiligung der gewählten Volksvertreter und eine Diskussion in der Öffentlichkeit.
Nach dem Tarifabschluss im Bund 2020 (inklusive Corona – Prämie) hatte der BMI einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Übertragung des „eigenständigen Tarifvertrags Corona-Sonderzahlung 2020“ auf die Bundesbeamten*innen beinhaltete.
Was sind die Erwartungen der Landesbeschäftigten? Sicherlich ist wie in der zurückliegenden Vergangenheit so oft der Abschluss im Bund auch für Hessen richtungsweisend. Daher erwarten wir für alle hessischen Polizeibeschäftigten (Angestellte und Beamte) diese Wertschätzung.
Ein bloßes „Abwarten und Wegducken“ des Haushaltsgesetzgebers, insbesondere auf eine bis Herbst 2021 vermutlich nicht zu beziffernde Haushaltslage, kann nur bedeuten, eine Entscheidung im Sinne der Polizeibeschäftigten frühzeitig zu treffen. Besondere Zeiten erfordern besondere Entscheidungen unserer Politiker, nicht nur, wenn es um die Fortsetzungen und Ausgestaltungen eines „Lockdowns“ geht! Die systemrelevanten hessischen Polizeibeschäftigten mit warmen Dankesworten und Applauskundgebungen auf Balkonen abspeisen zu wollen, machen deutlich, dass eine Rückendeckung und Wertschätzung „Worthülsen“ sind.
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Symbolbild