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Das European Roads Policing Network (ROADPOL) ist ein europaweites Polizeinetzwerk, das die Zahl der Verkehrsunfallopfer senken will. Dieses Nicht-Regierungsorganisation, die aus einem Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedsländer der Europäischen Union hervorging, erklärte die vergangene Woche zur „ROADPOL-Aktionswoche“. Im Rahmen dieser führte die Polizei Wiesbaden an mehreren Tagen gezielte Verkehrskontrollen durch, bei denen die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmenden im Fokus stand.
Am Mittwochvormittag war es der Verkehr auf der Theodor-Heuss-Brücke, der in Fahrtrichtung Wiesbaden kontrolliert wurde. Die Beamt:innen führten Geschwindigkeitsmessungen durch und nahmen im Rahmen von Anhaltekontrollen sowohl die Fahrzeuge als auch die Personen am Steuer genauer in Augenschein.
In 26 Fällen waren die Angehaltenen zu schnell unterwegs gewesen, wobei die Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht immer die einzigen festgestellten Verstöße blieben. Neben der Handynutzung am Steuer, unzureichender Ladungssicherung, Mängeln an den Fahrzeugen und einem Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eine nicht unbeträchtliche Zahl von Gurtverstößen festgestellt. So waren insgesamt 16 Personen ohne angelegten Sicherheitsgurt im Straßenverkehr unterwegs.
Auch bei einem kontrollierten Lkw-Fahrer war es ein nicht angelegter Gurt, der dazu führte, dass der Mann einer Kontrolle unterzogen wurde. Diese hatte für ihn jedoch deutlich weitreichendere Folgen als man zunächst erwarten würde.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der Mann zur Fahndung ausgeschrieben war. Aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Freitag wurde als Örtlichkeit für eine gleichgelagerte Kontrolle die Biebricher Straße in Höhe der Kaiserbrücke gewählt, da sich im näheren Umfeld nicht nur zwei Kindertagesstätten befinden, sondern in dem Bereich auch reger Fahrradverkehr herrscht, weshalb die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit hier von besonderer Bedeutung ist.
In zehn Fällen mussten die Beamt:innen Tempoverstöße ahnden und auch hier waren sechs Kontrollierte ohne Gurt unterwegs. Auch Handyverstöße, mangelnde Ladungssicherung oder eine fehlende Umweltplakette wurden geahndet.
Kurz vor dem geplanten Ende der Kontrolle kam es schließlich noch zu einem "negativen Highlight". Ein Mercedes-Fahrer, der angehalten werden sollte, entzog sich der Kontrolle und flüchtete vor der Polizei.
Nachdem er auf seiner waghalsigen Flucht mit einem Baustellenfahrzeug kollidiert war, endete die Fahrt letztendlich, als der Mann die Kontrolle über seinen Mercedes verlor, einen Gartenzaun durchbrach und auf einem Grundstück zum Stillstand kam. Nach der Festnahme des Mannes stellte sich heraus, dass er den Wagen ohne Fahrerlaubnis geführt hatte. Näheres hierzu kann der gesonderten Pressemeldung entnommen werden.
Im Rahmen der Aktionswoche zur Geschwindigkeit wurde auch die Raser- und Poser-Szene nicht außer Acht gelassen. Am Samstag führte die Polizei diesbezüglich bis in die Nacht Kontrollen im Stadtgebiet durch.
Die Szene zeigte sich trotz des guten Wetters insgesamt recht wenig aktiv. Trotzdem mussten drei Fahrzeugführer ihre Pkw stehen lassen. In allen drei Fällen wurden die Fahrzeugschlüssel der Autofahrer präventiv sichergestellt, nachdem sie eine rücksichtslose und potentiell gefährdende Fahrweise an den Tag gelegt hatten.
Zu gleich mehreren Anzeigen führte die Kontrolle eines Rollerfahrers, der den eingesetzten Polizeikräften in der Schwalbacher Straße aufgefallen war, als er ohne eingeschaltetes Licht an ihnen vorbeifuhr. Bereits auf die Frage nach dem Führerschein musste der Angehaltene passen. Er verfügte über keine Fahrerlaubnis für das Leichtkraftrad.
Dabei blieb es jedoch nicht. Nachdem im Helmfach des Rollers eine kleinere Menge Drogen aufgefunden wurde, fanden die Beamten bei der Durchsuchung des Rollerfahrers weitere Betäubungsmittel, die auf einen möglichen Handel damit schließen lassen. Zudem räumte der Mann ein, Marihuana konsumiert zu haben, was neben einer weiteren Strafanzeige eine ärztliche Blutentnahme zur Folge hatte.
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Symbolfoto