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Restart City

Pop-up-Bühnen für Straßenkünstler:innen in der Innenstadt

Von Wiesbadenaktuell

Die Stadt Wiesbaden stellt freien Straßenkünstler:innen ab Freitag auf gut frequentierten Flächen Pop-up-Bühnen zur Verfügung. Die Aktion soll die Innenstadt beleben.

16.09.2021 11:30
Straßenkünstler:innen können ab Freitag Pop-up-Bühnen in der Wiesbadener Innenstadt nutzen.

Freie Musiker:innen, Improkünstler:innen, Gaukler:innen und andere Künstler:innen können sich ab Freitag, 17. September, auf ausgewiesenen Pop-up-Bühnen in der Innenstadt auf gut frequentierten Plätzen in Szene setzen. Die Aktion wird im Rahmen des Restart-Programms des Referates für Wirtschaft und Beschäftigung im Dezernat des Bürgermeisters geplant und umgesetzt. Ziel ist es, Besucher:innen der Fußgängerzone kleine musikalische Auszeiten zu bieten.

Beitrag zur Belebung der Innenstadt

Sympathieträger sind in einer Fußgängerzone immer auch gute Straßenmusiker:innen. Diese finden auf den neu eingerichteten Pop-up-Flächen nun ihre Bühne. „Ich freue mich auf eine rege Nutzung der Pop-up-Bühnen, die im Rahmen des Restart-City-Programms installiert werden und mit wechselnden Künstlern und Straßenmusikern einen Beitrag zur Belebung der Innenstadt leisten können“, sagt Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent.

Am Samstag, 18. September, werden die ersten für die Flächen gebuchten Künstler starten: Simon Höneß und Frowin Ickler werden mit dem "Rollenden Klavier" und einem Kontrabass die drei Bühnen in der Kirchgasse (neben der Bäckerei Christian´s und vor dem Karstadt) sowie in der Langgasse (auf dem Podest vor Mia Gelateria) reihum bespielen. In der danach folgenden Woche werden die Bühnen im Rahmen von "StadtMomente Herbst" ebenfalls von Musiker:innen, im Auftrag des Referats für Wirtschaft und Beschäftigung, zu klingendem Leben erweckt.

Regeln für Nutzung der Pop-up-Bühnen

Bei der Nutzung der Pop-up-Bühnen durch freie Straßenmusiker:innen sind die Regelungen zur Straßenmusik zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, ausschließlich "unplugged" zu musizieren und die Obergrenze von dreißig Minuten pro Bühne einzuhalten.

Weitere Regelungen finden Straßenmusiker:innen in der Allgemeinverfügung unter www.wiesbaden.de/regelung-strassenmusik.

Für Straßenmusiker:innen und sonstige Künstler:innen, die die Pop-up-Bühnen über den in der Allgemeinverfügung beschriebenen Umfang hinaus nutzen möchten, besteht die Möglichkeit, über die Straßenverkehrsbehörde, strassenverkehrsbehoerde(at)wiesbaden.de, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

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Symbolfoto

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