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Lange wurde diskutiert, am Ende fällt die Bilanz positiv aus. Insgesamt wurden bisher rund 14.000 Polizistinnen und Polizisten mit einer numerischen Kennzeichnung ausgestattet. Die Beamtinnen und Beamten erhielten jeweils drei Sets unterschiedlicher Nummern mit jeweils vier Schildern. Das ermöglicht den Trägern, bei der Wahrung der Erkennbar- und Identifizierbarkeit, selbstständig einen Wechsel der Nummer vorzunehmen.
Dieses Verfahren dient dem Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Seit Dezember 2014 wurde nur eine Strafanzeige wegen Beleidigung unter der Nennung der Kennzeichnungsnummer gestellt. „Dies spricht für das transparente, rechtmäßige und professionelle Handeln hessischer Polizistinnen und Polizisten“, so Beuth.
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Foto: HMDIS