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Die Fußball-WM in Brasilien ist auch für die Wirtschaft ein Großereignis. Dabei gibt es für Unternehmen einiges zu beachten. Die Frist für die Public-Viewing-Lizenzen laufen am Freitag, 9. Mai, aus, darauf weist die IHK Wiesbaden hin. Das betrifft unter anderem Gastronomen, Händler oder Eventmanager, welche kommerziell zu Public Viewing oder zu Fußballpartys einladen möchten, denn schließlich werden zur WM in vielen Lokalen oder Biergärten, im Einzelhandel sowie auf öffentlichen Plätzen Fernsehgeräte und Leinwände aufgestellt.
„Wenn diese Veranstaltungen gewerblich sind, also zum Beispiel Eintritt verlangt wird, muss man dafür bei der FIFA eine Lizenz beantragen“, sagt IHK-Juristin Christina Schröder. Beantragt werden kann diese über ein Online-Portal, das der Weltfußballverband FIFA eigens dafür eingerichtet hat: www.publicviewing2014.fifa.com.
Die Kosten der Lizenz für eine gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung richten sich nach Anzahl und Zuschauerkapazität. Keine Lizenz benötigen Veranstalter, wenn sie die Spiele im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zeigen – solange die Veranstaltung nicht kommerzialisiert wird. Wenn dafür kein Eintritt erhoben wird, steht auch einer Übertragung der Spiele in Biergärten, Kneipen und Restaurants nichts entgegen, stellt Schröder klar.
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Rechtsfragen von Unternehmen rund um die WM beantwortet Christina Schröder bei der IHK Wiesbaden unter Telefon 0611/1500-150 oder per E-Mail an c.schroeder(at)wiesbaden.ihk.de. Weitere Informationen hat die IHK Wiesbaden auf der Internetseite www.ihk-wiesbaden.de/p/recht/rechtsberatung/Werbung/2842598/Fussball_WM_2014_Was_ist_erlaubt.html Weiterhin wird in Kürze die Seite www.ihk-wiesbaden/wm eingerichtet.
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