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Bislang dürfen Navigationsgeräte noch entsprechende Apps von Smartphone verraten, wo der nächste Blitzer lauert. Dies wollte der hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) ändern. Sein Amtskollege Sven Morlok ebenfalls FDP aus Sachsen fordert bereits sei einige Zeit, die Zulassung von Radarwarngeräten in Autos.
Bei der Verkehrsministerkonferenz der Länder am Mittwoch brachten Rentsch und Morlok das Thema auf den Tisch und setzen sich für die Freigabe von Radarwarngeräten sowie Apps ein. Zwölf Länder haben sich für das Verbot und nur vier für die Erlaubnis der Geräte ausgesprochen. Die Mehrheit der Länder sei der Meinung gewesen, eine Freigabe von Radarwarngeräten würde die „Undiszipliniertheit“ der Verkehrsteilnehmer fördern. Neben Hessen und Sachsen, waren auch Sachsen-Anhalt sowie Thüringen für eine Legalisierung der Geräte.
Mit dem zunehmenden technischen Fortschritt, insbesondere der Verbreitung von Smartphones und programmierbaren Navigationsgeräten, ist dieses Gesetz jedoch kaum noch sinnvoll durchsetzbar ohne die Privatsphäre des Autofahrers oder Datenschutzbestimmungen zu verletzen. Auch würde eine solche Verfolgung gegen das Ziel verstoßen, die Polizei nicht mit der Verfolgung von Bagatelldelikten zu belasten, erklärt Dr. Michael Haberland von Mobil in Deutschland e.V..
Rentsch zeigt sich von dem Ergebnis enttäuscht. Er spricht von einer bedauerlichen Entscheidung. Somit bleibt erst einmal alles beim alten, Radarwarner und Apps für Smartphones bleiben verboten und das bedeutet für Nutzer dieser Geräte, wenn sie erwischt werden, vier Punkte in Flensburg und 75 Euro Geldstrafe. Außerdem wird der Radarwarner von der Polizei beschlagnahmt.