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In einer bundesweiten Aktion gegen Hassbotschaften im Internet, ging die Polizei am frühen Mittwochmorgen gegen die Verfasser vor. Denn Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.
In einer koordinierten Maßnahme führten Polizeibehörden in 16 Bundesländern über 130 polizeiliche Aktionen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen.
Auch in Hessen gab es Durchsuchungen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) sowie weitere hessische Strafverfolgungsbehörden haben hier eng Zusammengebarbeiter und die Durchsuchungsmaßnahmen und Befragungen durchgeführt.
Die polizeilichen Maßnahmen in Hessen richteten sich insgesamt gegen elf Beschuldigte. Dabei handelt es sich um eine Frau und zehn Männer im Alter von 20 bis 66 Jahren aus Wiesbaden, dem Main-Taunus-Kreis, dem Vogelsbergkreis, dem Main-Kinzig-Kreis, dem Schwalm-Eder-Kreis, dem Werra-Meißner-Kreis sowie den Kreisen Bergstraße, Waldeck-Frankenberg, Groß-Gerau und Offenbach.
Gegen die Beschuldigten wird unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch (StGB) und der Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB sowie der Beleidigung gemäß §§ 185 ff. StGB ermittelt.
Acht dieser Ermittlungsverfahren werden durch die ZIT und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) geführt. Drei weitere Verfahren werden eigenständig durch die Staatsanwaltschaften Frankfurt am Main, Gießen und Kassel, sowie die Polizeipräsidien Nord-, Ost- und Westhessen bearbeitet.
Bei der Person aus Wiesbaden handelt es sich um eine 60-jährige Frau. Ihr wird vorgeworfen, Personen des politischen Lebens in Sozialen Netzwerken beleidigt zu haben.
„Die Beamten haben das Smartphone der Frau ausgewertet und sie zu den Anschuldigungen befragt. Die Wiesbadenerin zeigte sich kooperativ“, wie Staatsanwalt Dr. Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) mitteilte.
Die den Maßnahmen zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren wegen Hasspostings gegen hessische Beschuldigte beruhen überwiegend auf Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Meldestelle www.hessengegenhetze.de, die in Umsetzung des Aktionsprogramms #HESSENGEGENHETZE der hessischen Landesregierung seit Januar 2020 bei dem Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) eingerichtet worden ist.
Die Meldeplattform gibt in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz Bürger:innen,
Amts- und Mandatsträger:innen, Unternehmen, Behörden und Institutionen eine nutzerfreundliche und auf Wunsch auch anonyme Möglichkeit, sämtliche Hinweise auf Hass und Hetze im Internet (sog. "Hasspostings" oder "Hate Speech") den hessischen Behörden durch Ausfüllen eines Webformulars zu melden.
Im Rahmen des Aktionsprogramms #HESSENGEGENHETZE sind in den Jahren 2020-2022 über 30.000 Meldungen aus der Zivilgesellschaft zu Hass und Hetze im Netz von der Meldestelle www.hessengegenhetze.de bzw. der ZIT entgegengenommen worden.
In knapp 5.750 Vorgängen wegen möglicher strafrechtlicher Relevanz konnten fast
3.400 Tatverdächtige bundesweit identifiziert worden. Unter den identifizierten Tatverdächtigen befinden sich insgesamt 231 Tatverdächtige aus Hessen, gegen die Ermittlungsverfahren bei den hessischen Staatsanwaltschaften eingeleitet worden sind.
Die Vorgänge zu den mehr als 3.150 übrigen Tatverdächtigen sind an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften bzw. Polizeidienststellen der übrigen Bundesländer abgegeben worden. Die Zahl von circa 7% hessischer Beschuldigter entspricht annähernd dem Anteil Hessens an der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung von circa 8%.
Mit dem Aktionsprogramm #HESSENGEGENHETZE leistet Hessen einen Beitrag zu einer gesamtgesellschaftlichen Bekämpfung und bundesweiten Strafverfolgung von Hasskriminalität im Netz.
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Symbolfoto