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Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gestattet als zuständige Arbeitsschutzbehörde in Südhessen mit der Allgemeinverfügung von Montag, 31. Januar, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in für den alltäglichen Bedarf wichtigen Branchen und 12-Stunden-Schichten in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur zur Milderung der Auswirkungen der aktuellen Verbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus befristet bis zum 31. März dieses Jahres.
Die Allgemeinverfügung ist insbesondere zur Sicherung der Handlungsfähigkeit für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur erforderlich. Mit Personalausfälle aufgrund von Infektion der Arbeitnehmer:innen mit dem SARS-CoV-2-Virus sowie aufgrund von SARS-CoV-2 geschuldeter Isolationen und Quarantänen ist zu rechnen.
Bereits in der ersten Corona–Welle hatte das Regierungspräsidium Darmstadt im März 2020 eine solche Allgemeinverfügung für den Regierungsbezirk Darmstadt befristet bis zum 30. Juni 2020 erlassen. Die neue Allgemeinverfügung kann einfach über die Homepage des Regierungspräsidiums eingesehen werden.
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Symbolbild