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Sicherstellung Grundversorgung

RP Darmstadt erlaubt Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Versorgung der Bevölkerung

Von Wiesbadenaktuell

Am Mittwoch hat das Regierungspräsidium Darmstadt eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Corona-Virus erlassen. Sonn- und Feiertags können Arbeitnehmer für die Gewährleitung der medizinischen Versorgung sowie der Grundversorgung der Bevölkerung beschäftigt werden.

18.03.2020 18:24
Sonn- und Feiertage können Geschäfte und Praxen öffnen die zur Versorgung der Bevölkerung dienen

Die Corona-Krise zieht weitere Kreise. Seit Mittwoch haben einige Geschäfte geschlossen, welche das sind können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Sonn- und Feiertagsarbeiten für bestimmte Gruppen erlaubt

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Regierungsbezirk Darmstadt an Sonn- und Feiertagen für die Gewährleitung der medizinischen Versorgung sowie der Grundversorgung der Bevölkerung mit sofortiger Wirkung gestattet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das RP heute erlassen und auf seiner Homepage unter rp-darmstadt.hessen.de veröffentlicht. Sie gilt bis 30. Juni 2020.

Ziel: Ausbreitung Coronavirus eindämmen

Die Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes ist aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland gemäß Arbeitszeitgesetz im öffentlichen Interesse dringend notwendig.

Dringender Bedarf sicherstellen

Insbesondere zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge besteht in einer Reihe von Branchen der dringende Bedarf, das aktive Personal zur Produktion, Kommissionierung und Lieferung von wichtigen Güter, insbesondere Lebensmittel, Medikamente, Medizinprodukte, Schutzausrüstung und Hygieneartikel, verstärkt einzusetzen und entsprechende Ausnahmen zu erlangen (Sonn- und Feiertagsarbeit, 12-Stunden-Schichten, Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit).

Insbesondere in den für die öffentliche Versorgung wichtigen Branchen (Gesundheit, Pflege, Rettungsdienste, Versorger, Verkehrsunternehmen, Müllentsorgung, Lebensmittelversorgung, Logistik etc.) ist es notwendig, Ausnahmen durch Allgemeinverfügung zu regeln.

Sicherstellung der Versorgung

Die Allgemeinverfügung ist auf Tätigkeiten begrenzt, die für die Gewährleistung der medizinischen Versorgung sowie der Grundversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Sie sieht dabei weitreichende Ausnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Krise aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus vor. Zielrichtung ist allein die Sicherstellung der Versorgungslage der Bevölkerung und die Gewährleistung systemrelevanter Tätigkeiten. Die Schaffung von Ausnahmeregelungen zur Vermeidung von Produktionsausfällen, Sicherung von Beschäftigung und wirtschaftlicher Prosperität ist dagegen nicht Gegenstand dieser Regelung.

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Symbolbild

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