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Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Beginn der Bauarbeiten für das Wiesbadener Müllheizkraftwerk vorläufig zugelassen, dies wurde Ende September mitgeteilt.
Die Firma MHKW Wiesbaden GmbH – darf nun schon vor Erteilung der eigentlichen Genehmigung erste Maßnahmen ergreifen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Vorbereitung des Grundstücks für die spätere Bebauung (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Kampfmittelsondierungen und Baugrundverbesserungen mit Schotter-Rüttelstopfsäulen).
Das RP gestattete nur einzelne, wenige Erdarbeiten. Über die Errichtung des Gebäudes und die Inbetriebnahme der Anlage wird erst am Ende des Genehmigungsverfahrens entschieden. Für den Fall, dass das Vorhaben doch nicht genehmigt wird, musste die Antragstellerin die schriftliche Verpflichtungserklärung abgeben, den heutigen Zustand wiederherzustellen. Dies ergibt sich aus Paragraf 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Gemäß dem Gesetz soll der vorzeitige Beginn zugelassen werden, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann, ein öffentliches oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn besteht und wenn der Antragsteller sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, falls das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
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