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Noch in diesem Monat wird der Verwaltungsgerichtshof Kassel in letzter Instanz über die Zulässigkeit des laufenden Bürgerbegehrens zur Zukunft der Dr. Horst Schmidt Klinik (HSK) entscheiden. "Mit dem Bürgerbegehren möchten wir nicht mehr und nicht weniger erreichen, als dass die wahlberechtigten Wiesbadener in einem Bürgerentscheid das letzte Wort darüber erhalten, ob die Stadt Wiesbaden 49% ihrer Anteile an die Rhön Klinikum AG veräußert oder ob sie – was wir befürworten – zu 100% Eigentümer der HSK bleibt", teilt Dr. Michael Forßbohm mit.
Das Bündnis sieht auch deshalb ein Urnengang erforderlich, da beide Rathaus-Parteien sich für ein kommunales Krankenhaus eingesetzt haben, so wie es unter anderem im Wahlprogramm 2011 der SPD stand.
Bereits in der vergangenen Woche wurden über 4.000 Unterschriften gesammelt. Bei strahlendem Frühlingswetter trugen sich am vergangenen Samstag weitere 400 bis 500 Bürger in die Listen an den sechs parallel stattfindenden Informationsständen oberhalb des Café Maldaner, in der Neugasse, am unteren Ende der Mauergasse, auf dem Luisenplatz, in Biebrich und vor den HSK ein. Viele Bürger nahmen Listen mit, um in ihrem Bekanntenkreis zu sammeln. "Wir sind optimistisch, dass wir die nötigen 6.000 Unterschriften erreichen werden", so Forßbohm.
In seiner Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof stellt die Stadt Wiesbaden stark auf ein angebliches Fehlen von finanziellen Alternativen zum Verkauf von Anteilen der HSK an die Klinikkette ab. Das Bündnis hat einen offenen zweiseitigen Brief an Bürgermeister Arno Goßmann einen Kostendeckungsvorschlag gemacht und insgesamt neun Maßnahmen erarbeitet.
Unter anderen soll aufgeklärt werden, wie der Schuldenstand von 60 Millionen Euro innerhalb weniger Monate auf 100 Millionen Euro anwachsen konnte. Weiterhin fordert das Bündnis eine Zusammenstellung aller seit dem Jahr 2004 getätigten Investitionen aller Art (kurz- und langlebige Wirtschaftsgüter, Bauinvestitionen usw.) mit Gegenüberstellung der entstandenen Kosten und der erhaltenen Zuschüsse durch das Land. Die offene Differenz zur Vollfinanzierung soll gegenüber dem Land Hessen geltend gemacht werden. Weiterhin sollen Leasingverträge überprüft werden und ausgegliederte Firmen wie zum Beispiel HSK Service GmbH und HSK ATM GmbH in die HSK Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH wieder eingegliedert werden.
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