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Die fünfjährige Amtszeit der derzeitigen Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und das Landgericht Wiesbaden sowie der Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2013. Für die Wahlperiode 2014 bis 2018 sind neue Schöffinnen und Schöffen zu berufen.
Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Wiesbaden zwischen 25 und 69 Jahren können sich bis zum 10. Juni beim Amt der Stadtverordnetenversammlung als Laienrichterinnen und Laienrichter bewerben. Bei der Bewerbung sind Familienname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Straße, Wohnort und derzeit ausgeübter Beruf anzugeben. Ein entsprechendes Formular und weitere Informationen können entweder per E-Mail an schoeffenwahl(at)wiesbaden.de oder telefonisch unter den Nummern 0611 / 313317 oder 0611 / 313738 angefordert werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden wird über die Schöffenvorschlagsliste in ihrer Sitzung am 4. Juli 2013 beschließen. Nähere Informationen zur Schöffentätigkeit gibt es auch im Internet unter www.schoeffenwahl.de.
Was ist ein Schöffe?
Als Schöffen bezeichnet man die Frauen und Männer, die durch Wahl zu ehrenamtlichen Richtern in der Strafjustiz bestimmt worden sind. Als solche sind sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wie die Berufsrichter, sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Deshalb lautet der Eid, den sie zu Beginn ihrer Tätigkeit zu leisten haben, dass sie "nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person" urteilen werden.
Sie sollen in diesem Ehrenamt als Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt. Damit erfüllen sie eine interessante und sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die von ihnen auch einen durchaus erheblichen persönlichen Einsatz fordert.
In der Regel werden die Schöffen zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen.
Quelle: Landgericht