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Bewerbung

Schöffen und Jugendschöffen dringend gesucht!

Das Amts- und das Landgericht Wiesbaden sucht dringenden Schöffen und Jugendschöffen für die nächsten 5 Jahre. Bewerbungen für das Amt werden ab sofort entgegengenommen.

14.03.2013 10:59

Die fünfjährige Amtszeit der derzeitigen Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und das Landgericht Wiesbaden sowie der Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2013. Für die Wahlperiode 2014 bis 2018 sind neue Schöffinnen und Schöffen zu berufen.

Eckpunkte der Bewerbung

Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Wiesbaden zwischen 25 und 69 Jahren können sich bis zum 10. Juni beim Amt der Stadtverordnetenversammlung als Laienrichterinnen und Laienrichter bewerben. Bei der Bewerbung sind Familienname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Straße, Wohnort und derzeit ausgeübter Beruf anzugeben. Ein entsprechendes Formular  und weitere Informationen können entweder per E-Mail an schoeffenwahl(at)wiesbaden.de oder telefonisch unter den Nummern 0611 / 313317 oder 0611 / 313738 angefordert werden.

Entscheidung über neue Schöffen

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden wird über die Schöffenvorschlagsliste in ihrer Sitzung am 4. Juli 2013 beschließen. Nähere Informationen zur Schöffentätigkeit gibt es auch im Internet unter www.schoeffenwahl.de.

InfoBox

Was ist ein Schöffe?
Als Schöffen bezeichnet man die Frauen und Männer, die durch Wahl zu ehrenamtlichen Richtern in der Strafjustiz bestimmt worden sind. Als solche sind sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wie die Berufsrichter, sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Deshalb lautet der Eid, den sie zu Beginn ihrer Tätigkeit zu leisten haben, dass sie "nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person" urteilen werden.

Sie sollen in diesem Ehrenamt als Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt. Damit erfüllen sie eine interessante und sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die von ihnen auch einen durchaus erheblichen persönlichen Einsatz fordert.

In der Regel werden die Schöffen zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen.

Quelle: Landgericht

 

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