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Die Leitstelle der Feuerwehr und Rettungsdienst Wiesbaden wurde am Dienstagmittag um etwa 11:45 Uhr über einen Lkw-Unfall auf der Autobahn 3 in Fahrtrichtung Köln kurz vor der Anschlussstelle Niedernhausen informiert.
Die strukturierte Notrufabfrage durch einen Disponenten ergab zwei beteiligte Lkw, eine verletzte Person und auslaufende Betriebsstoffe. Die daraufhin alarmierten Kräfte der Feuerwachen 2 und 3 sowie der Rettungsdienst hatten es schwer die Einsatzstelle zügig zu erreichen. Eine schlecht gebildete Rettungsgasse sowie das ständige Wechseln von Fahrspuren – teilweise unmittelbar vor Einsatzfahrzeugen – erschwerten das Vorankommen.
Auf der Anfahrt wurde ein weiterer Auffahrunfall zwischen zwei Lkw auf der rechten Fahrspur der Autobahn festgestellt. Dieser zweite Crash – bei dem glücklicherweise niemand zu Schaden kam – wurde bis zum Eintreffen der Autobahnpolizei Wiesbaden durch ein Fahrzeug der Feuerwache 3 abgesichert, während die übrigen Fahrzeuge ihren Weg fortsetzten.
An der ursprünglichen Einsatzstelle zeigte sich der Feuerwehr eine, in Folge eines Auffahrunfalls auf der rechten Spur, deutlich verformte Fahrerkabine. Zur Überraschung aller Beteiligten konnte der 57 Jahre alte Fahrer der Volvo Zugmaschine aus eigener Kraft verlassen. Er wurde nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst in ein Wiesbadener Krankenhaus transportiert.
Zu der Kollision kam es, weiter der 57-Jährige aufgrund seines mangelhaften Sicherheitsabstandes nicht mehr rechtzeitig sein Gespann abzubremsen konnte und so prallte er gegen den vorausfahrenden DAF-Sattelzug. Dessen 47 Jahre alte Fahrer musste verkehrsbedingt abbremsen.
Die Bergungsarbeiten zogen sich bis etwa 16:00 Uhr, wodurch es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kam. Der Rückstau zog sich bis zu einer Länge von rund 16 Kilometern.
Die Autobahnpolizei schätzt den Sachschaden auf knapp 100.000 Euro.
Die Feuerwehr Wiesbaden erinnert in diesem Zusammenhang an die Freihaltung der Rettungsgasse – im konkreten Fall wäre eine Personenrettung nur mit deutlicher Zeitverzögerung möglich gewesen. Auf Autobahnen müssen bei Verkehrsstauungen Gassen für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.
Diese müssen bei zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung in der Mitte der Fahrbahn und bei drei Fahrspuren zwischen der linken und der mittleren Fahrspur gebildet werden. Halten Sie daher bei stockendem Verkehr Abstand zum vor ihnen fahrenden Fahrzeug, um im Bedarfsfall rangieren zu können. Wer keine Rettungsgasse freihält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
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Fotos: Feuerwehr Wiesbaden