ANZEIGE
Das neue Gesetz zur Selbstbestimmung wir ab 1. November 2024 in Kraft treten. Es ermöglicht Personen unter anderem, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen auf Grundlage eigener Entscheidung zu ändern, ohne medizinische Nachweise oder ärztliche Bescheinigungen vorlegen zu müssen. Dieses Gesetz hat zum Ziel, die Selbstbestimmung und Würde von trans- und nicht-binären Personen zu stärken und Diskriminierung abzubauen.
Im Vorfeld dieser tiefgreifenden gesetzlichen Neuerung können Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Wiesbaden seit Donnerstag, dem 1. August, beim Standesamt ihre Anmeldung für eine Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens vornehmen.
Das Selbstbestimmungsgesetz tritt an die Stelle des bisherigen Transsexuellengesetzes und vereinfacht wesentlich den Vorgang der Änderung von Geschlechtseinträgen und Vornamen. Zukünftig können Personen ihre Geschlechtsidentität und den gewünschten Vornamen einfach durch eine Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Damit entfallen aufwändige und demütigende Begutachtungsverfahren, die bisher erforderlich waren.
Ordnungsdezernentin Maral Koohestanian (VOLT) betonte, dass mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes das diskriminierende Transsexuellengesetz endlich der Vergangenheit angehöre. Sie freue sich besonders darüber, dass nun ein Gesetz existiere, das das Recht auf Selbstbestimmung in den Vordergrund stelle und es den Menschen ermögliche, ihre Geschlechtsidentität frei und ohne unnötige Hürden zu leben.
Christiane Hinninger (Bündnis 90/Die Grünen), Wiesbadens Bürgermeisterin und zuständig für die Gleichstellung, freut sich, „dass dieser rechtliche Schritt jetzt getan wurde, denn die Teilnehmenden an unseren Gesprächsrunden mit der LSBT*IQ-Community haben lange genug gewartet, bis die Bundesregierung wichtige Forderungen umgesetzt hat.“
Vor der Abgabe einer persönlichen Erklärung im Standesamt muss zunächst eine Anmeldung vorgenommen werden. Dafür ist ein Formular zur schriftlichen Anmeldung des Änderungswunsches auf dem Bürgerserviceportal der Landeshauptstadt Wiesbaden unter www.portal.wiesbaden.de erhältlich. Nach einer dreimonatigen Wartezeit kann dann die persönliche Erklärung im Standesamt abgegeben werden, nachdem ein Termin vereinbart wurde, und die gewünschten Änderungen können im Geburtenregister eingetragen werden. Diese Dienstleistung wird ebenfalls in den Ortsverwaltungen angeboten.
Weiterführende Informationen und Ansprechpersonen sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden zu finden. Fragen und Terminwünsche können per E-Mail an: namen(at)wiesbaden.de gerichtet werden.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Symbolfoto: Canva