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Persönliche Vorsprachen in den Agenturen für Arbeit sind im Moment nur eingeschränkt möglich. Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden, berichtet die Arbeitsagentur Wiesbaden.
Als zusätzlichen Service bietet die Bundesagentur für Arbeit bis Mittwoch, 31. März, das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.
Für die Online-Identifizierung braucht es drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben ihrer zuständigen Agentur mit einem QR-Code.
Über diesen QR-Code bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/selfieident erhält man weitere Informationen zum Verfahren.
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Symbolfoto