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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) setzt ihre Ausbreitung fort. In den letzten Tagen wurden im Rheingau-Taunus-Kreis bei Eltville mehrere Wildschweinkadaver gefunden, die positiv auf das ASP-Virus getestet wurden.
Aus diesem Anlass hat die Landeshauptstadt Wiesbaden zwei neue Allgemeinverfügungen erlassen, die am Donnerstag, 19. Dezember, veröffentlicht werden. Diese tragen die Titel: "Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen – Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I" sowie "Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen".
Die Verfügungen erweitern die bisherige Sperrzone II, wodurch die Stadtteile Frauenstein und Schierstein, die nah am Rheingau-Taunus-Kreis liegen, direkt betroffen sind.
Für Hundehalter gilt ab sofort in diesen Gebieten wieder eine Leinenpflicht. Auch die Jagd ist hier nur noch in sehr begrenztem Umfang erlaubt. Die zuständigen Hegegemeinschaften wurden darüber separat informiert. Außerdem bleibt das Verlassen der Waldwege, wie bereits zuvor, in diesen Bereichen vollständig untersagt.
Die Leinenpflicht ist eine wichtige Maßnahme, um die weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen. Bei einem ersten Verstoß wird ein Verwarnungsgeld von 55 Euro erhoben, bei weiteren Verstößen kann dieses erhöht werden. Freilaufende Hunde können Wildschweine aufscheuchen, auch wenn sie lediglich durch Gebüsche oder Unterholz laufen. Dadurch könnten infizierte Tiere in bislang nicht betroffene Gebiete getrieben werden, was die Eindämmung der Seuche deutlich erschwert.
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass freilaufende Hunde ASP-Viren durch den Kontakt mit Kadavern infizierter Wildschweine weiterverbreiten. Diese Gefahr lässt sich nur durch eine konsequente Leinenpflicht in den betroffenen Gebieten minimieren. Es ist wichtig zu betonen, dass Hunde, ebenso wie Katzen, Vögel oder andere Tiere, nicht selbst an der Afrikanischen Schweinepest erkranken können.
Für Schweine hingegen stellt die Krankheit eine ernste Bedrohung dar. Werden Hunde in diesen Sperrzonen ohne Leine angetroffen, drohen den Halterinnen oder Haltern, je nach Situation, ein Verwarnungs- oder Bußgeld. In den übrigen Gebieten Wiesbadens besteht derzeit keine generelle Leinenpflicht für Hunde. Dies betrifft sowohl die innerstädtischen Bereiche als auch Wälder und Felder außerhalb der Stadt.
Eine Übersicht der genauen Sperrzonengrenzen ist online unter wiesbaden.de/asp verfügbar. Auf dieser Website finden Bürgerinnen und Bürger zudem weiterführende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest. Meldungen über Funde von Wildschweinkadavern können entweder beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden unter der Telefonnummer 0611 / 890770 oder bei der zuständigen Polizeidienststelle gemacht werden.
Zwischen den Feiertagen wird darum gebeten, solche Funde direkt den Polizeidienststellen zu melden. Welche Dienststelle für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist und wie diese erreicht werden kann, lässt sich auf der Webseite www.polizei.hessen.de/meine-polizei-vor-ort einsehen.
Die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen wird durch die Stadtpolizei konsequent überwacht. Die Stadt Wiesbaden weist ausdrücklich darauf hin, dass für Fragen zur Afrikanischen Schweinepest oder für Meldungen über Wildschweinfunde nicht die Notrufnummern 110 oder 112 genutzt werden sollten. Stattdessen steht die Nummer 0611 / 890770 für solche Anliegen bereit. Die Notrufnummern sind ausschließlich für dringende Notfälle vorgesehen.
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Symbolfoto: Wiesbadenaktuell