ANZEIGE
Nach wie vor fehlt es in der Landeshauptstadt an Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen. Deshalb haben Land und Stadt für 2017 verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um endlich eine spürbare Erleichterung für den angespannten Wohnungsmarkt zu erreichen.
So stehen im Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) auch 2017 Fördermittel im Programmteil Wohnraum für Mietwohnungen für kleine und mittlere Einkommen zur Verfügung, die beantragt werden können. Neben Zinsvergünstigungen stellt das Land verschiedene Zuschusskomponenten bereit, die im Zusammenhang mit den Darlehen gewährt werden.
Förderbestimmungen können dem Staatsanzeiger 18/2016 vom 30. März 2016 entnommen werden. Ab dem 1. Januar 2017 erhöhen sich die Einkommensgrenzen für wohnberechtigte Haushalte um 1,6 Prozent (Staatsanzeiger 49/2016, Seite 1552).
Anmeldefrist beim Ministerium für alle Programme ist der 31. März 2017; im Februar 2017 ist die Anmeldung bei der SEG-Wohnbauförderung/Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden unter 0611 / 7780850 oder staedtebau-wohnbaufoerderunge(at)seg-wiesbaden.de erforderlich. Von dort erhalten Interessierte umfassende Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Landesfördermitteln und gegebenenfalls erforderlicher, kommunaler Mitfinanzierung sowie die erforderlichen Antragsunterlagen.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Symbolfoto