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Nahezu 100 Prozent Zustimmung erreichte der Antrag der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) zur Abschaffung des § 219 a StGB auf dem Parteitag der SPD vergangenen Samstag in Medenbach. Der Paragraph stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus. Er regelt, unter welchen Bedingungen eine Frau in Deutschland eine Schwangerschaft abbrechen darf und verbietet Ärztinnen und Ärzten, öffentlich – zum Beispiel auf ihren Webseiten – über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Das gilt als Werbung. Die nicht erfolgen darf.
„Wir akzeptieren nicht, dass medizinische Informationen und Frauenrechte dem Frieden in der Koalition geopfert werden. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein nicht verhandelbares Grundrecht ist.
Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu Informationen über medizinische Behandlungen haben!“ erklärte die Vorsitzende der ASF Susanne Hoffmann-Fessner. Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 11. Dezember 2017 einen Gesetzesentwurf zur Streichung des § 219a StGB beschlossen, am 2. März 2018 vorgelegt (Drucksache 19/1046) und im Zuge der neuen Koalition mit der CDU/CSU aber noch nicht in den Bundestag eingebracht.
Den Vorstoß der neuen Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey für eine Abschaffung begrüßte Hoffmann-Fessner sehr. „Es kann nicht sein, dass Frauen in so einer schwierigen Situation verwehrt wird, sich zu informieren“, so die Vorsitzende. Der Generalsekretär der SPD, Lars Klingbeil, hat Anfang März diesen Jahres völlig richtig bemerkt, dass neben der Umsetzung des Koalitionsvertrages nach wie vor die SPD als solche auch erkennbar sein und ein gemeinsamer Weg der Erneuerung aber auch der Sichtbarkeit begangen werden muss. Susanne Hoffmann-Fessner fordert daher gemeinsam mit der AsF und dem Unterbezirk Wiesbaden die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, den Antrag auf Abschaffung des § 219a StGB einzubringen und sich für die Abschaffung des § 219a klar einzusetzen.
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