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Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Ermittlungen gegen den 21-jährigen irakischen Staatsangehörigen Ali B. abgeschlossen und insgesamt drei Anklagen vor dem Landgericht Wiesbaden erhoben.
Im Fall der getöteten Susanna F. legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:
In den frühen Morgenstunden des 23. Mai letzten Jahres soll der Beschuldigte die zum Tatzeitpunkt 14-jährige Susanna, gegen 1:00 Uhr, in eine Feldgemarkung nahe der von ihm zu diesem Zeitpunkt bewohnten Asylunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim geführt, dort gegen ihren Willen berührt und Geschlechtsverkehr von ihr verlangt haben.
Susanna hatte das abgelehnt, daraufhin nahm Ali B. einen Ast und würgte die Jugendliche am Hals, beziehungsweise schlug ihr damit ins Gesicht, um sie gefügig zu machen. Aus Angst vor dem Angeschuldigten und vor weiteren Übergriffen soll Susanna sodann gegen ihren Willen den vom Angeschuldigten geforderten Geschlechtsverkehr geduldet haben.
Nachdem Susanna geäußert habe, zur Polizei gehen zu wollen, habe der Angeschuldigte zunächst mehrfach verbal versucht, sie von diesem Vorhaben abzubringen. Die schockierte 14-Jährige ließ sich davon nicht abbringen. Sie bekräftigte ihre Aussage. Daraufhin habe der Angeschuldigte befürchtet, dass die Polizei Kenntnis von dem sexuellen Übergriff erlangen könnte und deshalb beschlossen, Susanna zu töten. In Ausführung dieses Tatentschlusses habe er die vor ihm sitzende Susanna von hinten mehrere Minuten mit seinem Arm gewürgt, bis diese kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben habe und letztlich aufgrund der von dem Angeschuldigten vorgenommenen Strangulation verstorben sei.
Zur Vertuschung der Tat habe der Angeschuldigte sodann mit Hilfe zumindest einer weiteren unbekannten Person ein etwa 35 Zentimeter tiefes, 1 Meter breites und circa 1,80 Meter langes Erdloch ausgehoben. Anschließend hat Ali B. Susannas Leichnam dort hineingelegt und mit Erde und Ästen bedeckt.
Die sterblichen Überreste wurden nach einer mehrtägigen Suchaktion am 6. Juni im Zuge intensivierter polizeilicher Maßnahmen in der Feldgemarkung in Erbenheim, zwischen der B455 und der A66, in der Nähe der dortigen Bahngleise aufgefunden.
Aufgrund dieses Sachverhaltes hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen den Angeschuldigten Ali B. Anklage vor dem Schwurgericht des Landgerichts Wiesbaden wegen Vergewaltigung und Mordes erhoben. Als Mordmerkmale werden Heimtücke und die Absicht angenommen, die Tötung zur Verdeckung einer Straftat, nämlich der zuvor begangenen Vergewaltigung, vorgenommen zu haben.
In einer gesonderten Anklage legt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden dem Angeschuldigten Ali B. in zwei Fällen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern zur Last.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Wiesbaden davon aus, dass der Angeschuldigte am 27. April 2018, gegen 14:00 Uhr, ein 11-jähriges Mädchen mittels wahrheitswidriger Angaben in sein Zimmer in der Asylunterkunft in Erbenheim gelockt, dort eingeschlossen und begonnen haben soll, diese gegen ihren Willen zu berühren. Trotz mehrfacher Äußerungen nach Hause zu wollen, habe der Angeschuldigte die Geschädigte nicht gehen lassen. Vielmehr soll der Ali B. die Geschädigte auf das Bett geworfen und unter Androhung von Schlägen den Geschlechtsverkehr gegen deren Willen erzwungen haben.
Wie die Behörden ermitteln konnten, hielt sich die 11-Jährige entweder am 20. oder 27. Mai 2018 in den Nachmittagsstunden auf einem Supermarkt-Gelände in der Nähe der Asylunterkunft in Erbenheim auf.
Sie soll dort zunächst auf eine weitere Person, den mit ihr befreundeten mindestens 14-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Mansoor Q., ebenfalls ein Freund des Angeschuldigten Ali B., getroffen sein. Dieser hat nach Erkenntnissen der Ermittler die Geschädigte in die dort angrenzende Grünfläche gezogen und sie gegen ihren Willen im Intimbereich berührt. Das Mädchen habe daraufhin zu schreien begonnen, worauf Mansoor Q. der Geschädigten unter anderem die als Jacke getragene Bluse abgenommen und sich entfernt haben.
Kurz darauf soll der Angeschuldigte Ali B. erschienen sein und hat dem 11-jährigen Mädchen die Bluse zurückgegeben.
Um eine Strafverfolgung für die Tat vom 27. April 2018 zu verhindern, habe der Angeschuldigte die Geschädigte aufgefordert zu sagen, dass sein aufgrund seines Alters noch strafunmündiger Bruder mit ihr den Geschlechtsverkehr ausgeübt habe.
Anschließend hat Ali B. wiederum begonnen, das junge Mädchen gegen ihren Willen anzufassen, woraufhin diese weglief. Nachdem das Kind zu Boden gefallen sei und der Angeschuldigte sie eingeholt hatte, soll er diese im Unterkörperbereich unter körperlichem Zwang entkleidet und gegen ihren Willen wiederum den Geschlechtsverkehr ausgeführt haben. Hierbei war auch Mansoor Q. anwesend. Im Anschluss, ebenfalls unter Zwang und gegen den Willen der Geschädigten, habe er mit dieser den Geschlechtsverkehr ausgeübt, wobei auch der Angeschuldigte Ali B. sich hierbei in Sichtweite aufgehalten habe.
Die Staatsanwaltschaft hat wegen dieser Taten sowohl gegen Ali B. als auch gesondert gegen Mansoor Q. Anklage vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Wiesbaden erhoben.
In einer dritten Anklage legt die Staatsanwaltschaft dem Iraker zur Last, ebenfalls am 27. April 2018, gegen 23:00 Uhr, gemeinsam mit einer weiteren bislang nicht näher identifizierten Person einen männlichen Geschädigten unter Vorhalt eines Messers in ein Gebüsch im Wiesbadener Kurpark gezogen zu haben. Das Opfer wurde mehrfach geschlagen und gewürgt. Anschließend haben die beiden Täter die Wertgegenstände, eine Uhr und eine Umhängetasche, in welcher sich unter anderem eine Bankkarte und der Personalausweis des Geschädigten befunden habe, sowie ein Smartphone entwendet.
Im Anschluss soll der Angeschuldigte dem Geschädigten auch noch die Hose ausgezogen haben. Diesem sei es allerdings gelungen, den Angeschuldigten wegzutreten und zu flüchten. Der Wiesbadener erlitt durch den Vorfall mehrere Verletzungen im Gesicht- und Halsbereich.
Gegen den Angeschuldigten Ali B. wurde aufgrund dieses Vorfalls Anklage beim Landgericht Wiesbaden wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Nötigung erhoben.
Gegen den mindestens 14-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Mansoor Q. hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gesondert Anklage vor dem Landgericht Wiesbaden erhoben.
Hierin legt die Strafverfolgungsbehörde dem Angeschuldigten Mansoor Q. neben dem oben genannten Vorfall vom 20. oder 27. Mai 2018 zur Last, die mit ihm befreundete 11-jährige Geschädigte bereits an einem bislang nicht näher bestimmbaren Tag, zwischen dem 30. April und 18. Mai 2018, gemeinsam mit dem aufgrund seines Alters noch strafunmündigen Bruder des Angeschuldigten Ali B. in einem Waldstück in Medenbach in zwei Fällen vergewaltigt zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll zunächst der strafunmündige Bruder des Angeschuldigten Ali B. das 11-jährige Mädchen unter dem Vorwand, er regele den sexuellen Übergriff seines Bruders auf sie, in den Wald gelockt und als Gegenleistung den Geschlechtsverkehr mit ihr verlangt haben. Nachdem die Geschädigte dies abgelehnt habe, wurde sie gewürgt und man drohte sie umzubringen. Gleichzeitig sei der Angeschuldigte Mansoor Q. hinzugekommen und habe der Geschädigten Handy und Ohrringe weggenommen.
Nachdem die Geschädigte angefangen habe zu schreien, soll der Angeschuldigte Mansoor Q. dieser mit der Hand den Mund zugehalten haben. Der Bruder des Angeschuldigten Ali B. habe die Geschädigte im Unterkörperbereich entkleidet und den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen ausgeführt, während der Angeschuldigte Mansoor Q. diese festgehalten habe. Im Anschluss hatte auch er Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Mädchens mit ihr ausgeführt. Der Bruder von Ali B. hielt währenddessen die Geschädigte fest.
Am 7. Juni soll der Angeschuldigte Mansoor Q. der 11-jährigen Geschädigten und deren Schwester zudem gedroht haben, dass diese „genauso tot seien wie dieses Mädchen“, wenn sie im Fall der getöteten Susanna F. etwas sagen würden.
Wegen dieser Vorfälle hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen den Angeschuldigten Mansoor Q. Anklage wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern in zwei Fällen sowie wegen Bedrohung erhoben.
Das Landgericht Wiesbaden wird nunmehr zunächst über die Eröffnung der Hauptverfahren entscheiden.
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