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Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung hat am 15. Dezember eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Diese Änderung tritt zum 1. Januar in Kraft.
Die Stadt Wiesbaden setzt damit einen Beschluss aus dem Jahre 2021 um, wonach Hunde, die aus dem Wiesbadener Tierheim übernommen werden, unbefristet von der Hundesteuer befreit werden sollen.
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen bezieht, kann außerdem für den ersten Hund im Haushalt in voller Höhe von der Hundesteuer befreit werden. Bislang musste die Hälfte der Steuer bezahlt werden.
Zusätzlich kommen zukünftig jene Hundehalterinnen und Hundehalter in den Genuss einer Hundesteuerbefreiung, die sich nachweislich zusammen mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit bewegen können, ohne andere Personen oder Tiere zu belästigen oder zu gefährden.
Dies ist beispielsweise anzunehmen bei Schul-, Therapie- und Behindertenbegleithunden oder nach erfolgter Prüfung („Hundeführerschein“) und der Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen. Rettungshunde werden künftig anderen Diensthunden gleichgestellt. Ausgenommen sind jeweils Listenhunde.
Die Befreiungen erfolgen grundsätzlich auf Antrag. Ein gesonderter Antrag ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Hund derzeit steuerbefreit oder steuerermäßigt bei der Stadt Wiesbaden geführt wird. Die Berücksichtigung des Befreiungsmerkmals erfolgt in diesen Fällen von Amts wegen.
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Symbolfoto