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Die Stadt Wiesbaden will Schausteller in der Krise unterstützen. Das Konzept sieht vor, dass den Schaustellern geeignete Flächen im Stadtgebiet für mobile Gastronomie zur Verfügung gestellt werden.
Es sollen zunächst acht bis neun zusätzliche Plätze geschaffen werden, die auch unter Einhaltung der Hygienevorschriften im Stadtgebiet umgesetzt werden können. Hierzu zählen mit je einem Stand der Faulbrunnenplatz, der Kochbrunnenplatz, der Luisenplatz in Höhe der Haltestellen, der Platz der deutschen Einheit, der Warme Damm in Höhe des Schillerdenkmals, das Bowling Green sowie mit zwei bis drei Ständen die Reisinger Anlagen.
Die Plätze wurden so ausgewählt, dass Fußgängerverkehre nicht behindert werden und der Mindestabstand eingehalten werden kann. Aus selbigem Grund sind andere Plätze, wie beispielsweise der Mauritiusplatz oder Plätze in der Kirchgasse, einstimmig als ungeeignet eingestuft worden. Wichtig ist außerdem, dass ausschließlich Stände mit Lebensmitteln „to go“ zum Zuge kommen, das heißt, jegliche Verweilmöglichkeiten werden ausgeschlossen (Stühle, Bänke, Stehtische). Auch hinsichtlich der Getränke bestand Einigkeit, dass ausschließlich alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden dürfen.
Die Anträge werden bei der Straßenverkehrsbehörde für alle flächenverwaltenden Ämter gebündelt angenommen unter strassenverkehrsbehoerde(at)wiesbaden.de. Die einzelnen Plätze werden dann per Losverfahren bestimmt. Der ausgeloste Platz soll jeweils für vier Wochen zugewiesen werden. Die Antragstellenden werden über den ausgelosten Platz informiert und erhalten anschließend vom zuständigen Amt eine Genehmigung. Kommen in der Zwischenzeit keine neuen Anträge hinzu, kann der Platz verlängert werden. Kommen neue Anträge hinzu, muss natürlich für alle Plätze neu ausgelost werden.
Um eine umfassende Information zu gewährleisten und bestmögliche Transparenz für das Verfahren zu entfalten, wird zusätzlich Kontakt zum Schaustellerverband Wiesbaden e.V. und Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e.V. aufgenommen, um das Verfahren umfassend zu erläutern. Weiterhin werden die bei der Straßenverkehrsbehörde bereits vorliegenden Anträge geprüft, die Antragstellenden auf die oben genannten Punkte hingewiesen und geklärt, ob sie unter diesen Voraussetzungen weiterhin ihren Antrag aufrechterhalten möchten.
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Foto: kgberlin / Pixabay