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„Der Bau einer Deponie Klasse I legt die Grundlage für die langfristige Entsorgungssicherheit im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden“, sagt Dezernent Dr. Oliver Franz. Denn der Bau versetzt die ELW in der Lage, zukünftig Abfälle belastungsgerecht auf die zwei Deponieklassen zu verteilen und dadurch sicherzustellen, dass die bestehende Deponie Klasse II nicht unnötig mit schwach belasteten Abfällen verfüllt wird. Auf einer Deponie der Klasse I können schwach belastete inerte Abfälle, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle, entsorgt werden. Informationen zu den Deponieklassen finden Sie in der InfoBox am Ende des Artikels.
Die neue Deponie soll bis zu 30 Hektar groß werden und unmittelbar an die bestehende Deponie anschließen. Für die 17 Hektar, die bereits im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie im Regionalplan Südhessen für den Bau einer Deponie ausgewiesen sind, werden die Stadt und die ELW beauftragt ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Bevor dies auch für die weiteren 13 Hektar durchgeführt werden kann, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt.
Auf der neuen Deponie könnten bis zu 7,5 Millionen Kubikmeter schwach belastete Abfälle abgelagert werden oder anders gesagt rund 12,8 Millionen Tonnen. „Der Vorteil für die Wiesbadener Industrie- und Gewerbebetriebe wären belastungsgerechte und dadurch wirtschaftliche Entsorgungsentgelte“, sagt Dr. Franz.
„Aber auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren davon. Wiesbaden hat im Vergleich mit den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland das beste Preis-Leistungsverhältnis im Bereich der Abfallgebühren. Der Bau der Deponie trägt dazu bei, das die Abfallgebühren auch in Zukunft niedrig bleiben.“
Der Bedarf nach Ablagerungsmöglichkeiten für schwach belastete inerte Abfälle ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und steigt weiter an, während auf der anderen Seite die Zahl der noch aktiv betriebenen Deponien im Bundesgebiet in den vergangenen zehn Jahren stark abgenommen hat. Beides liegt an veränderten gesetzlichen Vorgaben, wie dem Ablagerungsverbot von organischen Abfällen (Restabfall) seit Juni 2005 oder den neuen Anforderungen für die Verwertung von Bauabfällen.
Die Situation im Rhein-Main-Gebiet sieht wie folgt aus: Lediglich zwei Deponien haben noch langfristige Ablagerungsmöglichkeiten – neben der Deponie Dyckerhoffbruch in Wiesbaden ist es noch die Deponie Büttelborn.
Mangels Alternativen werden deshalb zurzeit schwach belastete Abfälle ebenfalls in der Deponie Klasse II entsorgt. „Wir schaffen mit dem Bau einer Deponie Klasse I nicht nur einen zusätzlichen Ablagerungsort für schwach belasteten Abfälle, sondern entlasten die bereits vorhandene Deponie Klasse II und verlängern somit ihre Laufzeit“, so Dr. Franz
Vor dem Hintergrund, dass Entsorgungsnotstände für schwach belastete Bau- und Abbruchabfälle bestehen, liegt im Bau einer Deponie Klasse I großes Potenzial.
*Quelle Statistisches Bundesamt
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Auszug aus der Deponieklassenübersicht des Regierungspräsidiums Darmstadt
Deponieklasse I (DK I)
Deponie für mäßig belastete (nicht gefährliche) Abfälle
Dies ist die Regeldeponie für mäßig belasteten Erdaushub und Bauschutt und vergleichbare mineralische gewerbliche Abfälle.
Eine definierte geologische Barriere, gegebenenfalls durch technische Maßnahmen geschaffen, vervollständigt oder verbessert, ein Basis- und Oberflächenabdichtungssystem sowie eine geregelte Entwässerung (Sickerwasser- und Oberflächenwasserfassung und -ableitung) sind erforderlich.
Deponieklasse II (DK II)
Deponie für belastete, jedoch nicht gefährliche Abfälle
Dies ist die Regeldeponie für die Ablagerung von vorbehandeltem Hausmüll und vergleichbare mineralische gewerbliche Abfälle.
Eine definierte geologische Barriere, gegebenenfalls durch technische Maßnahmen geschaffen, vervollständigt oder verbessert, ein Basis- und Oberflächenabdichtungssystem sowie eine geregelte Entwässerung (Sickerwasser- und Oberflächenwasserfassung und –ableitung) sind erforderlich. Die Abdichtungen an der Basis und der Oberfläche der Deponie müssen aus 2 Abdichtungskomponenten bestehen. An der Deponiebasis muss die zweite Abdichtungskomponente eine Konvektionssperre (Kunststoffdichtungsbahn oder Asphaltdichtung) sein. Bei bestehenden Deponien ist meist auch eine Fassung der Deponiegase erforderlich.