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Mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung von Donnerstag, 7. Mai, hat die hessische Landesregierung für den Wiedereinstieg in den Trainings- und Sportbetrieb neue Regelungen verabschiedet. Als Betreiber der städtischen Sportanlagen bereitet sich die Landeshauptstadt Wiesbaden auf die zeitliche und konkrete Umsetzung der Öffnung vor. Noch sind die Anlagen vorübergehend geschlossen, um alle Anforderungen erfüllen zu können.
„Zunächst gilt nach wie vor: Städtische Sportanlagen sind zunächst geschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für die bekannten Möglichkeiten des Profi- und Spitzensports. Die Öffnung der Sportanlagen wird jetzt stadtintern geregelt und organisiert. Sie setzt dann eine große Eigenverantwortung und Sorgfalt der Nutzergruppen voraus. Ich kann nur an alle appellieren sich strengstens daran zu halten“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.
Über den Zeitpunkt der Öffnung sowie die für das Sporttreiben relevanten Regelungen entscheidet die Landeshauptstadt Wiesbaden in der nächsten Woche. „Wir wollen das so schnell wie möglich organisieren, bitten aber um Verständnis, dass dafür zeitlicher Vorlauf benötigt wird. Wir informieren die Öffentlichkeit und die Vereine umgehend, sobald der Betrieb wieder möglich ist“, so Mende. „Die konkreten Regelungen werden derzeit erarbeitet, mit den zuständigen städtischen Behörden abgestimmt und möglichst rasch bekannt gegeben.“
Folgende Leitplanken werden dabei zu berücksichtigen sein:
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Symbolfoto