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Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der städtischen Klimaschutzziele Wiesbadens. So sieht die Photovoltaik-Strategie vor, dass bis zum Jahr 2045 Solarstromanlagen mit einer Spitzenleistung von mindestens 328 Megawatt (MWp) gebaut werden.
Der Größte Teil davon soll im bebauten Bereich über bereits versiegelten Flächen auf Dächern und an Fassaden installiert werden. Das Erreichen des Gesamtziels wird durch die jüngste Gesetzesänderung im Baugesetzbuch (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 b) erleichtert, denn es schafft neue Möglichkeiten für die Entwicklung von Solaranlagen im Außenbereich. So können nun Freiflächen innerhalb einer Pufferzone von 200 Metern zu Autobahnen und übergeordneten Schienenwegen für diese Anlagen einfacher genutzt werden.
Wiesbadens Bürgermeisterin und Umweltdezernentin Christiane Hinninger erläutert zu der neuen Regelung: „Im Zuge einer Vorprüfung hat das Umweltamt der Landeshauptstadt Wiesbaden die Flächen innerhalb dieses Pufferbereichs anhand umwelt- und naturschutzfachlicher Kriterien geprüft. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in einer aktuellen Potentialkarte veröffentlicht. Sie umfasst etwa 80 Hektar an Potentialflächen und dient als Orientierungshilfe für Privatinvestoren, städtische Versorgungsgesellschaften sowie alle Interessierten, die den Ausbau von Solarstromanlagen oder auch thermische Solaranlagen auf Freiflächen planen.“
Die Karte bietet eine Einschätzung bezüglich der möglichen Entwicklungs- und Genehmigungspotenziale für Flächen. Die Ausweisungen in der Karte sind nicht rechtsverbindlich, sondern geben lediglich Hinweise zur Eignung eines Standorts. Eine Einzelfallprüfung bleibt in jedem Fall erforderlich.
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Weiterführende Informationen und Einsicht in die Potentialkarte unter: www.wiesbaden.de/umwelt.
Foto: Canva / Grafik: Umweltamt Wiesbaden