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Um die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten, sind alle Friedhofsbetreiber verpflichtet, einmal jährlich alle stehenden Grabmäler auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Auch wenn ein Steinmetz ein Grabmal ordnungsgemäß aufgestellt und befestigt hat, kann es im Laufe der Jahre witterungsbedingt oder aus anderen Gründen dazu kommen, dass sich ein Grabmal löst und locker wird.
Wenn sich dann jemand daran festhält oder anlehnt, kann es aufgrund des hohen Gewichtes eines Grabmals zu gefährlichen Situationen kommen. Dies zeigen jedes Jahr bundesweit etwa 100 Unfälle, die auf lose Grabmäler zurückzuführen sind.
Damit es möglichst nicht zu solchen Unfällen kommt, wird von den Friedhofsbeschäftigten die so genannte Standsicherheitskontrolle durchgeführt.
Wo in früheren Zeiten tatsächlich noch der Grabstein per Hand einer "Rüttelprobe" unterzogen wurde, ist heute Technik im Einsatz. So wird mit einem eigens für diesen Zweck entwickelten und zugelassenen Messgerät ein kontinuierlicher Druck von 300 N (circa 30 Kilo) aufgebaut, dem der Stein standhalten muss. Bewegt er sich dabei nicht, ist alles in Ordnung. Wenn er sich aber bewegt und ins Wanken gerät, wird er mit einem Pfosten gesichert und ein Aufkleber angebracht, der auf die Unfallgefahr hinweist. Zusätzlich werden die Nutzungsberechtigten der Grabstätte angeschrieben und aufgefordert, das Grabmal fachmännisch befestigen zu lassen.
Auch wenn die Landehauptstadt Wiesbaden im Rahmen der Verkehrssicherung die Grabmäler jährlich überprüft, so liegt die Haftung für die Grabmäler dennoch bei den jeweiligen Nutzungsberechtigten.
Wenn beim Besuch auf Wiesbadener Friedhöfen in den kommenden Wochen städtische Mitarbeiter:innen gesehen werden, die mit einem Messgerät von Grabstein zu Grabstein unterwegs sind, handelt es sich hierbei um die Durchführung der Standsicherheitskontrolle.
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Foto: Stadt Wiesbaden