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Rund zwei Monate hat die Verhandlung gegen Patrick F. gedauert, dann hat das Landgericht Wiesbaden am Montagmittag, 2. November, ein Urteil gesprochen.
Verurteilt wurde der 39-Jährige zu 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Patrick F. muss den geschädigten Kindern außerdem zwischen 10.000 und 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und für ihre Behandlungskosten aufkommen.
Es ist das zweite Urteil im Zusammenhang mit dem bundesweiten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach. Bereits Anfang Oktober wurde ein 43-jähriger Familienvater vor dem Kölner Landgericht zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der 39-jährige Familienvater aus dem Rheingau-Taunus-Kreis musste sich seit dem 25. August wegen mehrfachem sexuellen Missbrauch und der Verbreitung von kinderpornografischem Material vor dem Wiesbadener Landgericht verantworten.
Vorgeworfen wurden ihm 291 Taten, die er zwischen Januar 2014 und Oktober 2019 begangen haben soll. Der Angeklagte soll seine Kinder – darunter ein Säugling – ein Stiefkind und eine Freundin der Kinder mehrfach missbraucht und Fotos der Taten in Chatgruppen geteilt haben.
Die Ermittler waren im Zuge eines weiteren Verfahrens wegen Kinderpornografie im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach auf Patrick F. gestoßen. Während einer Durchsuchung bei einem 43-Jährigen im nordrhein-westfälischen Bergisch Gladbach fanden die Ermittler unter anderem auch die digitalen Kontakte des 39-Jährigen.
Bereits seit Oktober 2019 saß Patrick F. in Untersuchungshaft. Zum Schutz der Opfer fand der Prozess auf Antrag der Nebenklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit satt. Die Urteilsverkündung fand coronabedingt nicht im Landgericht Wiesbaden, sondern auf einem Festplatz in Biebrich statt.
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