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In Hessen gelten ab Montag, 11. Januar, neue verschärfte Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Der verstärkte Lockdown gilt zunächst bis zum 31. Januar. Bis dahin bleiben Handel, Friseure und Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, geschlossen. Auch Kindereinrichtungen und Schulen gehen in die verlängerten Weihnachtsferien.
Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten. Dazu zählen unter anderem Konzerte, Sportveranstaltungen und Messen. Alle Einzelheiten dazu gibt es unter "Verschärfter Lockdown in Hessen - Das sind die Regeln!"
Private Kontakte sind ab dem 11. Januar nur noch zwischen Personen eines Hausstandes mit einer anderen Person in der Öffentlichkeit erlaubt. Ausnahmen gelten für Familien oder Nachbarn, die sich während des Lockdowns wechselseitg bei der Kinderbetreuung unterstützen. Dann dürfen sich diese Kinder unter 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen treffen.
Für private Wohnungen gibt es in Hessen weiterhin lediglich die Empfehlung, Kontakte zu reduzieren. Die Landesregierung baut auf die Vernunft der Bürger.
Es gibt eine 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots rund um den Wohnbereich oder den Arbeitsplatz für Freizeitaktivitäten und den Einkauf. Darunter fallen jene Städte und Kreise in Hessen, die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen mit Corona pro 100.000 Einwohnern aufweisen. Laut Bouffier soll damit vor allem der Tagestourismus eingedämmt werden, gegenseitige Familienbesuche sollen jedoch zu den „triftigen Gründen“ zählen, die Ausnahmen von der Regel begründen. Dazu zähle auch, wenn etwa ein Arztbesuch oder eine Einkaufsmöglichkeit im Umkreis von 15 Kilometern vor allem im ländlichen Raum nicht möglich seien.
Ab dem 11. Januar sollen Betriebskantinen und Mensen schließen. Die Essensausgabe ist weiter möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Speisen am Arbeitsplatz essen und nicht gemeinschaftlich in der Kantine.
Angehörige von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen dürfen ab Montag nur noch nach einem negativen Corona-Test in die Einrichtung. Dort sind weiterhin alle Hygieneregeln streng einzuhalten.
Hessen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) verspricht: Sich beim Bund für schnellere Abschlagszahlungen an Gastronomie, Einzelhandel und die übrige Wirtschaft einzusetzen. Den neuerlichen Lockdown habe niemand „leichten Herzens“ beschlossen. „Wir tun alles dafür, dass die von der Bundesregierung zugesagten Hilfen in Hessen so schnell wie möglich ausgezahlt werden können.“
Wenn man die Verordnung nicht einhält warten heftige Bußgelder. Je nach Schwere des individuellen Verstoßes sind Regelsätze zwischen 50 und 5.000 Euro vorgesehen.
Zuwiderhandlungen werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit behandelt. Besonders schwere Verstöße gegen die Verordnung können sogar als Straftaten zur Anzeige gebracht werden. Dies betrifft im Wesentlichen vorsätzliche Missachtungen, etwa das Abhalten verbotener Veranstaltungen, Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder bei nachgewiesener Weiterverbreitung des Krankheitserregers.
Die Zahl der offiziell registrierten Infektionen mit dem Coronavirus in der Bundesrepublik ist nach Angaben der Johns-Hopkins-Universität auf 1.928.487 (Stand 10. Januar, 18:30 Uhr) gestiegen. Das sind 16.505 mehr als am Vorabend.
Die Zahl der nachweislich Genesenen liegt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei etwa 1.525.300. Das sind rund 13.400 mehr als am Samstag.
Nach rund sechs Monaten mit geringen Sterbefällen in Zusammenhang mit einer Sars-CoV-2-Infektion steigen seit Ende September die Zahlen wieder und das teilweise sehr dramatisch. Im Dezember (23.887) sind mehr Menschen an dem Virus gestorben als während der gesamten ersten Welle (16.482).
Insgesamt sind in Deutschland im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion bis Sonntagabend 40.734 Menschen gestorben. Es gab 513 neue Todesfälle in den vergangenen 24 Stunden.
Wenn man die Zahl der Genesenen und der Verstorbenen von der Zahl der positiv auf Covid-19 Getesteten abzieht, so ergeben sich die aktiven Fälle - also die Zahl der Personen, die aktuell an der Infektion leiden. Diese liegt bei rund 362.453.
Zahlen aus Deutschland im Überblick:
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) geschätzten Ansteckungsraten (Reproduktionszahl R) signalisieren aktuell nur eine minimale Dynamik bei der Virus-Ausbreitung in Deutschland.
Die einfache Ansteckungsrate (4-Tage-R) liegt am Sonntagabend (10. Januar) bei 1,52 In der Logik der Virologen bedeutet ein R-Niveau von 1,52 dass 100 Infizierte im Schnitt 152 weitere Menschen anstecken. Das ist der höchste R-Wert in der zweiten Welle.
Das RKI hat Mitte Mai eine ergänzende Kennzahl veröffentlicht. Dieser sogenannte 7-Tage-R-Wert ist robuster gegen kurzfristige Ausschläge. Dabei handelt es sich um einen nach ähnlicher Methode und anhand derselben Datengrundlage ermittelten Schätzwert, der sich allerdings im Unterschied zum Vorgänger auf Fallzahlen aus einem längeren Zeitraum stützt.
Das neue R sei daher, heißt es, weniger anfällig für tagesaktuelle Schwankungen. Tatsächlich fallen die Bewegungen beim 7-Tage-R etwas moderater aus. Dieser neue Indikator zur Ansteckungsrate liegt laut RKI bei 1,18 (Stand: 10. Januar). Damit liegt aktuell keine der beiden Kennziffern zur Ansteckungsrate unter der kritischen Marke von 1,0.
Die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Hessen ist in den letzten 24 Stunden um 1.366 Fälle gestiegen. Es gab 22 Todesfälle im gleichen Zeitraum. Damit steigt die Zahl auf 3.483 Menschen, die in Hessen an oder mit Covid-19 verstorben sind.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Hessen insgesamt 150.229 Ansteckungen mit dem neuartigen Lungenvirus gezählt.
Das RKI geht für Hessen davon aus, dass etwa 85 % der Corona-Patienten als genesen gelten. Das sind circa 120.300 Personen. Somit ist die Zahl der Infizierten auf rund 26.446 Personen gestiegen.
Zahlen aus Hessen im Überblick:
Das Gesundheitsamt Wiesbaden bestätigte am Sonntag einen weitere Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Eine 97 Frau ist in einer Wiesbadener Klinik verstorben. Insgesamt hat es in der hessischen Landeshauptstadt seit Beginn der Pandemie 132 Todesfälle im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2 gegeben.
In Wiesbaden haben sich binnen 48 Stunden weitere Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der laborbestätigten Neuinfektionen ist um 111 Fälle gestiegen. Damit klettert die Gesamtzahl der Covid-19-Erkrankten seit Beginn der Zählung in Wiesbaden auf 7.358 (Stand Sonntag, 10. Januar, 15:00 Uhr).
Laut RKI können 6.595 von ihnen als genesen betrachtet werden. Das sind 135 Personen mehr als noch am Freitag.
Wie das Gesundheitsamt weiter mitteilte, sind in den letzten sieben Tagen 408 Neuinfizierte hinzugekommen.
Nach dieser Rechnung sind aktuell 631 Personen mit dem Virus infiziert und sich entweder in häuslicher Quarantäne oder klinischer Behandlung.
Insgesamt befinden sich 1.174 Wiesbadenerinnen und Wiesbadener in Quarantäne (Personen in Ermittlung 382 + 792 Personen im Isolierungsmanagement).
Wiesbaden hat am 15. Oktober, um 21:00 Uhr, nach dem Hessischen Eskalations- und Präventionskonzept die Stufe 5 (Dunkelrot) erreicht. Aktuell liegt der 7-Tage-Inzidenz bei 140,23.
Bei einer Inzidenz von mehr als 200 in drei Tagen in Folge, gilt in Hessen seit dem 11. Dezember eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21:00 und 5:00 Uhr in Landkreisen oder kreisfreien Städten. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen erlaubt.
Akutell gibt es in Wiesbaden aufgrund des niedrigen Inzidenz-Wertes keine Ausgangssperre!
Zahlen aus Wiesbaden im Überblick:
Diese Zahlen des Gesundheitsamtes Wiesbaden geben das aktuelle Infektionsgeschehen in der hessischen Landeshauptstadt wieder.
Bei einer Einwohnerzahl von 291.109 in Wiesbaden und einer Obergrenze von 50 Neuinfektionen per 100.000 Einwohner in einer Woche, ergibt sich die Obergrenze von 146 Neu-Infizierten innerhalb von sieben Tagen.
Bei einer internen Obergrenze von 35 Neuinfektionen ergibt sich die Obergrenze für Wiesbaden von 102 Neu-Infizierten innerhalb von sieben Tagen.
Die Zuwachsrate der Laboreingänge von Samstag auf Sonntag (9./10. Januar) liegt bei 0,44 %. Die Zuwachsrate von vergangener Woche zu Sonntag liegt bei 5,87 %.
Das 7-Tage-R liegt bei 1,14 wenn man davon ausgeht, dass das Auftreten der Infektion der Personen in Ermittlung nicht länger als vier Tage zurück liegt.
Im Kampf gegen die derzeitige massive Ausbreitung des Coronavirus, hat das Land Hessen und die Stadt Wiesbaden weitere schärfere Regeln festgelegt.
Am besten schützen Sie sich vor einer Corona-Infektion, indem Sie:
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, gehen Sie bitte nicht in die Praxis Ihres Hausarztes, sondern rufen Sie dort vorher an. So vermeiden Sie, möglicherweise andere Patienten im Wartezimmer anzustecken.
Bis dahin bleiben die allgemeinen Hygieneregeln, das Abstandsgebot von 1,5 Meter und die möglichst rasche Isolierung von Virus-Trägern der einzige Schutz vor einer unkontrollierten Ansteckungswelle. Diese Maßnahmen zeigen klar Wirkung.
Die hessenweite Hotline für Fragen, Anliegen und Informationen zum Coronavirus ist täglich von 9:00 bis 15:00 Uhr unter der Nummer 0800 / 5554666 erreichbar. Dort werden unter anderem Fragen zu Gesundheit und Quarantäne beantwortet.
Für weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Coronavirus erreichen Sie das hessische Ministerium für Soziales montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr.
Anrufer aus dem Ausland wählen bitte die +49 611 / 32111000
Sie können auch Ihre Fragen per E-Mail schicken: buergertelefon(at)stk.hessen.de.
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Foto: Wiesbadenaktuell bearbeitet, Grafik Land Hessen