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Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan "Bürgerhaus Medenbach“ in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2013 als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am Montag, 27. Januar, wird der neue Bebauungsplan für Medenbach damit rechtsverbindlich.
Das Medenbacher Bürgerhaus aus dem Jahr 1976 befindet sich derzeit in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und kann daher nur noch eingeschränkt genutzt werden. Gleiches gilt auch für die Gebäude der Ortsverwaltung an der Fritz-Erler-Straße und der Freiwilligen Feuerwehr im alten Ortskern.
Um mögliche Synergien nutzen zu können, soll nun auf dem Gelände des heutigen Bürgerhauses der Neubau des Bürgerhauses zusammen mit der Ortsverwaltung, neuen Räumlichkeiten für die freiwillige Feuerwehr sowie weiteren Funktionsräumen für den Sportplatz entstehen. Die durch die geplante Zusammenlegung freiwerdenden Liegenschaften können danach anderen Nutzungen, beispielsweise für neue Wohnungen, zugeführt werden. Um die geplanten und die vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, war die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der nun rechtsverbindliche Bebauungsplan kann mit seinen textlichen Festsetzungen und der Begründung zusammen mit den weiteren Unterlagen beim Stadtplanungsamt während der allgemeinen Dienststunden (siehe InfoBox) gesehen werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung auch im Internet unter www.wiesbaden.de/bauleitplanung zur Ansicht zur Verfügung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch so jederzeit über die Planungen ausführlich informieren.
Adresse:
Stadtplanungsamt Wiesbaden
Gustav-Stresemann-Ring 15
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr