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In seiner Begrüßung am 27. Oktober hob Landtagspräsident Norbert Kartmann die großen Herausforderungen für den Datenschutz durch die rasante Entwicklung der Technik hervor. „Der ungezügelte Informationsaustausch im World Wide Web hat dazu geführt, dass viele Menschen, vor allem jüngere, das Gefühl für den Schutz im Umgang mit ihren persönlichen Daten verloren haben. Die datenschutzrechtliche Problematik so genannter "Sozialer Netzwerke" im Internet und die dort gesammelten und gespeicherten Daten zeigt eines ganz deutlich: Viele Menschen sind sich der Tragweite ihres Handelns im Umgang mit ihren persönlichen sensiblen Daten im Internet oftmals gar nicht bewusst“, betonte der Landtagspräsident.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Hessischer Datenschutzbeauftragter und Moderator der Veranstaltung stellte in seiner Einführung dar, worum es bei Compliance – auch Regeltreue bezeichnet - eigentlich geht: „Es geht nicht darum, das Gesetz seinem Buchstaben nach zu beachten und zu vollziehen, sondern alle Verhaltensstandards in einem konkreten Lebensbereich einzuhalten und das Gesetz damit mit Leben zu erfüllen. Compliance hat den Vorteil, dass sie gewährleistet, dass man nichts tut, was man nicht tun darf, ohne gleich mit der Keule des Strafrechts zuschlagen zu müssen. Sie birgt aber auch die Gefahr, dass man echte Straftatbestände bagatellisiert und nur der Compliance zuweist. Regeltreue ist kein Selbstzweck. Es kommt darauf an, ob die Regel ‚gut’ oder ‚böse’ ist. Compliance setzt damit eine intakte Rechtsordnung voraus. Man muss diese Regeln immer hinterfragen und dazu müssen wir intellektuell in der Lage sein. Das wiederum setzt die Fähigkeit voraus, mit Informationen umzugehen. Fazit! Compliance ist untrennbar verbunden mit informationeller Selbstbestimmung“, betonte Prof. Ronellenfitsch.
Compliance
Als Compliance wird die Selbstverpflichtung eines Unternehmens bezeichnet, sich an die vom Gesetzgeber, den Anteilseignern oder dem Aufsichtsgremium aufgestellten Regeln zu halten, die vielfach ethische Aspekte der Unternehmensphilosophie enthalten. Der Begriff der Compliance betrifft aber auch den Bereich des Datenschutzes. Der Datenschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel definiert. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen über den Datenschutz drohen dem Unternehmen erhebliche Haftungsrisiken, sowohl in zivilrechtlicher wie auch in strafrechtlicher Hinsicht. Das Datenschutzrecht verpflichtet die Unternehmen, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen regelmäßig durch Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und interne Maßnahmen sicherzustellen.
Das 19. Wiesbadener Forum Datenschutz ist das erste derartige Forum nach der Zusammenführung des öffentlichen und privaten Bereichs im Datenschutz. Diese Zusammenführung wurde nötig, weil sich beide Bereiche vielfach nicht mehr trennen lassen. Wie der Datenschutz im öffentlichen Bereich durch die Bindung der Staatsgewalt an Gesetz und Recht gewährleistet ist, sind auch Private an datenschutzrechtliche Bestimmungen gebunden. Diese Bindung ist mehr als die selbstverständliche Rechtstreue. Der Datenschutz muss auch hier verinnerlicht werden. Dies bringt der Begriff der Compliance zum Ausdruck. Die Compliance hat sich etwa bei der Korruptionsbekämpfung oder generell im Gesellschaftsrecht durchgesetzt. Sie darf nicht dem Datenschutz entgegengehalten werden, sondern schließt ihn ein.