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Anlässlich des ersten Jahrestages der Eröffnung der Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am 21. Oktober die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Flughafenausbaus für die Region. Gleichzeitig wies Bouffier hin, dass der Lärmschutz für die Anwohner und die weitere Reduzierung der Lärmbelästigung hohe Priorität für die Landesregierung habe und für die Beteiligten eine Daueraufgabe bleibe.
„Die Entscheidung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens war ein ‘Ja’ zur Zukunftsfähigkeit der größten deutschen Arbeitsstätte und ein ‘Ja’ zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Standortes Hessen im internationalen Wettbewerb“, führte der Ministerpräsident aus. Der Flughafen sei Motor der Wirtschaft nicht nur für die Rhein-Main-Region und Hessen, sondern strahle auf ganz Deutschland aus, so Bouffier weiter.
Der Ministerpräsident wies darauf hin, dass das größte deutsche Bauvorhaben mit einem allein aus privater Hand finanzierten Investitionsvolumen von 3,4 Milliarden Euro ohne Schwierigkeiten umgesetzt werden konnte. Die Rechtmäßigkeit des Ausbaus wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigt. „Genauso richtig ist auch, dass ein fairer Interessenausgleich zwischen den Anwohnern und dem Flughafen für eben diese Zukunftsfähigkeit oberstes Ziel der Landesregierung ist und bleibt“, so Bouffier weiter.
Die Hessische Landesregierung nehme die Sorgen und Probleme der Anwohner sehr ernst und verstehe die Reduzierung der Lärmbelastung als eine Daueraufgabe: „Wir setzen das Mediationsergebnis mit der Rechtssicherheit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts eins zu eins um. Wir haben aber auch zur Kenntnis genommen, dass die Landebahn neue Betroffenheiten geschaffen hat, die im Mediationsverfahren so noch nicht absehbar waren“, erklärte Bouffier. Daher habe man mit der Allianz für Lärmschutz ein Maßnahmenpaket geschaffen, welches sich dieser Betroffenheiten annimmt und die Lärmbelastung für alle Anwohner senken soll.
Man müsse in einer der dichtbesiedeltsten und wirtschaftsstärksten Regionen Europas immer Abwägungen treffen, so die Hessische Regierung. 19 Maßnahmen des aktiven Schallschutzes werden erarbeitet und insgesamt 335 Millionen Euro für Maßnahmen des passiven Schallschutzes investiert.
Die drei neusten bekanntgegeben Maßnahmen sind:
Auf dem Fluglärmgipfel am 29. Februar wurden die Maßnahmen beschlossen. Unter anderem wirkten das Bundesamt für Flugsicherung (BAF), die Deutsche Flugsicherung (DFS) und ihre Lotsen sowie den Luftverkehrsgesellschaften bei der Umsetzung mit. Von den insgesamt 19 Punkten sind nun sieben Maßnahmen vollständig umgesetzt worden. Bleibt abzuwarten, ob die neu eingeführten Änderungen die Anwohner in Wiesbaden und der direkten Umgebung profitieren.
Wirtschaftsminister Florian Rentsch wies darauf hin, dass es aktuell mit der neuen Landebahn in Frankfurt zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr keine geplanten Flüge mehr gibt. Seit dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig im April, werden im Schnitt pro Nacht, gut 50 Flugbewegungen nicht stattfinden. Den klagenden Kommunen und Anwohnern geht das aktuelle Nachtflugverbot noch nicht zu weit. Die Zeit von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr und die Zeit von 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sollen die Flieger am Boden bleiben.
Wirtschaftsminister Rentsch zog trotz des Nachtflugverbots eine positive Bilanz nach einem Jahr Nordwest-Landebahn. „Der Ausbau hat bereits tausende Arbeitsplätze geschaffen, und weitere werden folgen. Der Standortfaktor Flughafen zieht Unternehmen an“, sagte Rentsch. Dabei müsse der Zuwachs des Flugverkehrs im Rhein-Main-Gebiet nicht zwangsläufig in gleichem Maße die Lärmbelastung steigern.
Symbolfoto