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ESWE Versorgung wird den Dezemberabschlag bei den Erdgaskundinnen und -kunden nicht anfordern. Stattdessen beantragt das Unternehmen einen Entlastungsbetrag bei der KfW, also der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Dieser Entlastungsbetrag ergibt sich aus einem Zwölftel des Jahresverbrauchs der Kundinnen und Kunden, berechnet zu den am 1. Dezember gültigen Preisen.
Dieser Entlastungsbetrag wird bei der Jahresabrechnung auf dem jeweiligen Konto der Kundinnen- und Kunden vermerkt. Sollten Kundinnen und Kunden ihren Dezemberabschlag dennoch überweisen, wird ihnen der Überweisungsbetrag auf ihrer Jahresabrechnung gutgeschrieben.
Einzelheiten über Gas- und Strompreisbremse, also der Rabattierung des Arbeitspreises, sind noch nicht geklärt. ESWE Versorgung wird möglichst zeitnah darüber informieren.
Unter anderem auf einem neuen Videoformat. Dort gibt´s auch schon einen kurzen Clip zu den Dezemberabschlägen: www.youtube.com/
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Symbolfoto