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Die Bundesregierung hat eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehübertragungen im Freien beschlossen. Damit ist Public Viewing während der Fußball-WM vom 12. Juni bis 13. Juli auch für späte Spiele möglich. Der Veranstalter (bei Gaststätten ist dies der Betreiber) muss rechtzeitig vor dem ersten Spiel, das übertragen werden soll, einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
In Wiesbaden ist dies das Umweltamt, welche im Gustav-Stresemann-Ring 15 ansässig ist. Dem Antrag müssen die zu übertragenden Spiele zu entnehmen sein. Einen Antragsvordruck mit Spielplan gibt es im Internet unter www.wiesbaden.de/Public-Viewing-WM-2014. Die Beantragung ist gebührenpflichtig und beträgt 30 Euro.
Die Fußballspiele in Brasilien beginnen wegen der Zeitverschiebung oft erst um 21:00 Uhr oder später. Das kann zu Konflikten mit dem nächtlichen Lärmschutz führen. Da es sich bei der Fußball-WM um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt, gelten – wie schon für vorherige Fußballwelt- und Europameisterschaften – Ausnahmeregelungen.
Alle öffentlichen „Public Viewing“-Veranstaltungen, dazu zählen auch Live-Übertragungen in Biergärten und in der Außenbewirtschaftung von Gaststätten, fallen unter diese Verordnung. Private Veranstaltungen auf zum Beispiel Terrasse, Balkon oder im Garten unterliegen nicht dieser Verordnung.
Zum Schutz der Anwohner weist das Umweltamt darauf hin, dass lärmmindernde Maßnahmen zu berücksichtigen sind. So sollten Lautsprecher so aufgestellt werden, dass die Abstrahlrichtung von der Wohnbebauung abgewandt ist und keine Gasfanfaren, Vuvuzelas oder ähnliches benutzt werden.
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Weitergehende Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter den Telefonnummern 0611 / 313720 und 313721.
Weitere Informationen rund um die Fußball-WM können dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit entnommen werden, www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/laermschutz/faq-zur-public-viewing-verordnung/.
Archivfoto: Wiesbadenaktuell