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Die Stadt Wiesbaden wird mehreren Gastronomiebetrieben sogenannte Parklets bewilligen. Hierbei handelt es sich um Stadtmöbel, die am Fahrbahnrand aufgestellt werden und Platz zum Verweilen schaffen.
„Ich freue mich, dass wir in den kommenden Tagen auf Basis der neu überarbeiteten Parklet-Richtlinie zahlreiche Genehmigungen erteilen können. Diese gibt der uns einen größeren Ermessensspielraum den Gastronomen Parklets zu ermöglichen“, freut sich der Dezernent für Bauen und Verkehr, Andreas Kowol.
Bei der Straßenverkehrsbehörde gingen knapp 50 Anträge ein von denen mittlerweile sieben Anträge wieder zurückgezogen wurden. Bei den übrigen Antragstellern fehlen Unterlagen, wie zum Beispiel, eine gültige Haftpflichtversicherung. Die Straßenverkehrsbehörde ist jedoch mit allen Antragstellern im Gespräch.
„Die neue Richtlinie gibt uns einen größeren Ermessensspielraum den Gastronomen Parklets zu ermöglichen und so ihren Teil zu einer lebendigen und lebenswerten Stadt beizutragen“, ergänzt Andreas Kowol.
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Die aktuelle "Richtlinie zur Errichtung von Parklets im öffentlichen Raum für die Gastronomie“ kann unter folgendem Link eingesehen werden:
www.wiesbaden.de/vv/produkte/34/141010100000008573.php.
Alternativ ist diese im Suchfeld mit dem Stichwort "Sondernutzungserlaubnis“ zu finden.
Archivfoto