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Die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeitnehmer ist die erste Säule. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt jeder Arbeitnehmer einen einkommensabhängigen Beitrag, ebenso wie der Arbeitgeber. Die betriebliche Altersversorgung (kurz bAV) wird auch gerne als zweite Säule der Altersvorsorge bezeichnet. Als dritte Säule wird die private Vorsorge entweder durch einen privaten Sparvertrag oder durch die staatlich geförderte Riester-Rente bezeichnet – ideal für alle diejenigen Arbeitnehmer, die keine betriebliche Altersversorgung besitzen. Diese dritte Säule wird vom Staat politisch weiter ausgebaut, denn so soll der immer größer werdende Anteil der Rentenausgaben kompensiert werden.
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Gegenzug zu der freiwilligen und steuerbegünstigten Einzahlung des Arbeitnehmers in einen privaten Rentenvertrag durch Gehaltsumwandlung oder Gehaltsverzicht eine freiwillige oder auch tarifliche Leistung des Arbeitgebers. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, lohnt es sich aufgrund der staatlichen Förderung selbst kleinere Beträge in solch einen Vertrag zu stecken "Altersvorsorge mit wenig Geld". Da diese Variante der Vorsorge www.amv.de/online sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern wesentliche Vorteile bietet, ist sie eine absolute Win-Win-Situation für beide Parteien.
Viele große Arbeitgeber locken ihr Fachpersonal mit einer betrieblich finanzierten Pension. Diese freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers gehen sogar recht häufig über tarifvertragliche Regelungen hinaus.
Je nach Beruf sind Selbstständige oft Pflichtmitglied in einem der in Deutschland vorhandenen 89 www.abv.de/berufsstaendische-versorgungswerke Versorgungswerke. Doch hierbei handelt es sich nicht um eine betriebliche Altersversorgung, sondern um eine Sicherung des Lebensstandards bestimmter Berufsgruppen, die von einer Zahlung in die gesetzliche Rentenkasse befreit sind.
Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung www.wiwo.de arbeiten die Versorgungswerke mit einer Umlagenfinanzierung und Kapitaldeckelung. Die Mitglieder dieser Versorgungswerke sind etwa hälftig Selbstständige und Angestellte – denn einige Versorgungswerke bieten gegen einen freiwilligen Beitrag eine Zusatzversorgung an. Einige Berufsgruppen sind trotz gesetzlicher Rentenversicherungspflicht zusätzlich an ein Versorgungswerk angeschlossen.
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Foto: © iStock.com/kupicoo