ANZEIGE
Die Kommunalaufsicht hat das Begehren, den Beschluss des Magistrates bezüglich der Bestellung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern für Eigen- und Beteiligungsgesellschaften zu beanstanden, zurückgewiesen.
„Die Fraktion Linke & Piraten hatte das bisherige Besetzungsverfahren angezweifelt und so mit ihrer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht geblockt. Nun hat das Innenministerium unsere Rechtsauffassung voll und ganz bestätigt“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller. Mit Hinweis auf Paragraph 125 der Hessischen Gemeindeordnung hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die vom Magistrat getroffene personelle Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder als „gesetzeskonform“ und „im Einklang mit der aktuellen Rechtssprechung der hessischen Gerichte“ gewertet.
Die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder obliegt damit ausschließlich dem Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden. Dies stellt die Kommunalaufsicht fest und teilt damit die Rechtsauffassung des Magistrats. „Ich freue mich, dass das Innenministerium unser Vorgehen so klar bestätigt und die Fraktion Linke & Piraten unmissverständlich darauf hingewiesen hat, dass für die Kommunalaufsicht ‚kein Grund zum Einschreiten’ besteht“, so Dr. Müller.
Symbolfoto