ANZEIGE
Gemeinsam mit Personaldezernent Detlev Bendel hat Wiesbadens Oberbürgermeister und Feuerwehrdezernent Sven Gerich am Dienstag im Magistrat eine Sitzungsvorlage zur Abstimmung gebracht, um die seit Jahren andauernde Überstundenproblematik bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden zu lösen.
„Ich habe die Feuerwehr bei meinem Amtsantritt im Juli 2013 zurück in das Dezernat des Oberbürgermeisters geholt und zugesagt, dass ich zusammen mit Stadtrat Detlev Bendel nach einer auskömmlichen Lösung für die Feuerwehrleute suchen werde“, so Gerich. Der Magistratsbeschluss sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung. „Wir hoffen, dass nicht nur die Stadtverordneten zustimmen, sondern in der Konsequenz auch das Land unseren Vorschlag befürworten wird, damit die Feuerwehrbeamten einen Ausgleich für ihre geleisteten Überstunden erhalten können“, sagt Bendel.
Gemeinsames Ziel sei es, den betroffenen Feuerwehrleuten als Ausgleich insgesamt rund 2,5 Millionen Euro auszuzahlen. „Da die Ansprüche teilweise rechtlich verjährt und die Feuerwehrleute Beamte sind, brauchen wir eine Rechtsgrundlage für die Ausgleichszahlung, um Untreuevorwürfe auszuschließen“, erklärt Bendel. Deshalb will die Landeshauptstadt Wiesbaden, sofern die Stadtverordneten zustimmen, beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eine aufsichtsrechtliche Genehmigung oder, wenn nötig, eine entsprechende gesetzgeberische Initiative für den finanziellen Ausgleich der geleisteten Mehrarbeit beantragen.
„Ich bin sehr froh, dass es in dieser Sache voran geht“, sagt Harald Müller, Leiter der Wiesbadener Berufsfeuerwehr. „Die Beamten engagieren sich 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche für die Wiesbadener Bevölkerung – ihr außerordentlicher und bei weitem nicht ungefährlicher Einsatz muss belohnt werden.“
„Feuerwehrfrau oder -mann ist kein Job wie jeder andere. Dass dabei nicht immer die ‚normalen‘ Arbeitszeiten eingehalten werden können, ist jedem klar, der sich für diesen Beruf entscheidet“, so der Oberbürgermeister. „Aber wir halten es für moralisch verpflichtend, dass wir den Menschen, die zum Teil ihr Leben für uns aufs Spiel setzen, auch zeigen, dass wir ihren Einsatz zu schätzen wissen. Wenn diese Menschen also mehr als 48 Stunden in der Woche für unsere Sicherheit gearbeitet haben, müssen wir das anerkennen.“ Der Magistratsbeschluss sieht deshalb vor, den betroffenen Feuerwehrbeamten einen Ausgleich für die in den Jahren 2001 bis 2009 geleistete Mehrarbeit zu zahlen.
„Die Feuerwehrleute sind in Vorleistung getreten und warten seit Jahren darauf, dass man sie dafür bezahlt“, so Gerich und Bendel. „Wir möchten die andauernden Rechtsstreitigkeiten endlich beenden und die Situation bei der Berufsfeuerwehr wieder verbessern. Denn gerade in diesem Bereich ist es unerlässlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert an die Arbeit gehen und Wertschätzung erfahren. Und die haben sie sich mehr als verdient.“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 25. November 2010, dass jeder Feuerwehrbeamte rückwirkend ab 1996 Anspruch auf eine Vergütung von Mehrarbeit hat, bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ab November 1996. Da das Hessische Beamtengesetz als maßgebliches nationales Recht noch bis 31. März 2009 maximal 52 Wochen Arbeitszeit zuließ und es an ausgebildeten Brandschützern mangelte, haben die Wiesbadener Feuerwehrleute bis Ende 2009 mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet. Nach einem gerichtlichen Vergleich im Jahr 2008 wurde zumindest ein Teil der Mehrarbeit vom 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2009 vergütet. Die weiterhin unbezahlte Mehrarbeit, unter anderem aus den Jahren 2001 bis 2006, führt bis heute bei den betroffenen Beamten zu großem Unmut.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de.
Symbolfoto