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Der Vorsitzenden der Landesgruppe Hessen des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Ralf Schodlok, nahm Stellung zu den am Montag, 31. Januar, erlassenen Allgemeinverfügungen der Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel. Diese ermöglichen Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit in der kritischen Infrastruktur. So soll deren Handlungsfähigkeit gewährleistet werden.
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel, u.a. in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden ermöglichen“, so Schodlock.
„Neben der Verkürzung der Quarantänedauer für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf sieben Tage, erhalten die Unternehmen und Betriebe der kritischen Infrastruktur in Hessen damit ein weiteres wichtiges Instrument, um den Herausforderungen der nächsten Tage und Wochen aufgrund der sich bereits lokal zu verzeichnenden Personalverknappungen wegen der Omikron-Welle besser gerecht werden zu können.“
Dies sei mehr als nur ein Signal der Hessischen c an alle Betreiber der Kritischen Infrastruktur. Es zeige, „welche gesellschaftliche Relevanz, insbesondere auch die kommunalen Unternehmen für die Sicherstellung der Versorgung von Strom, Gas und Wärme und der Entsorgung von Abwasser und Abfall haben und welchen Beitrag sie zur Sicherstellung des täglichen Lebens in Hessen leisten!“, erklärte der Vorsitzende abschließend.
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Foto: ESWE Versorgung